Kirchensteuer im Steuerbescheid,obwohl aus Kirche ausgetreten

9. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 55x hilfreich)
Kirchensteuer im Steuerbescheid,obwohl aus Kirche ausgetreten

Hallo zusammen!
Ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und musste feststellen, dass das FA mir x € an Kirchensteuer drauf geschlagen hat, obwohl ich mit Wirksamwerden zum 01.02.2014 aus der Kirche ausgetreten bin. Die Austrittserklärung habe ich damals auch beim FA eingereicht. Normalerweise dürfte doch nur der Januar ins Gewicht fallen und danach dann gar nichts mehr, oder sehe ich das falsch? Was ich jetzt gesehen habe, ist, dass ich bei "Religion" ausversehen noch "evangelisch" angegeben habe. Wird dann automatisch wieder Kirchensteuer berechnet? Was muss ich nun tun? Würde hier ungern auf das Geld verzichten.

Danke für eure Hilfe!

Fachwirt

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

In welchem Bundesland wurde der Bescheid erstellt? Mich interessiert nur, ob das Finanzamt oder das Kirchensteueramt die KiSt festsetzt.

Gab es im Jahr 2014 eventuell eine Kirchensteuererstattung? Wenn die Erstattung höher ist als die Zahlung, dann wird die Übererstattung hinzugerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo!
Eine Erstattung gab es nicht, ich habe ab Februar einfach keine Kirchensteuer mehr abgezogen bekommen. Ich komme aus Bremen...

Gruß
Fachwirt

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 615x hilfreich)

Einspruch einlegen und eine Kopie der Austrittserklärung beilegen, dann sollte es einen berichtigten Bescheid geben.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Fachwirt84",

ich stimme "teador" zu. Sollte es, dennoch, Probleme geben, stellen Sie eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Schau mal genau in den Bescheid! Kirchensteuer oder Kirchengeld?
Bei Ehen mit Partner in der Kirche hat sich schon manch einer gewundert.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

In Bremen wird die Kirchensteuer direkt von den Finanzämtern eingezogen. Der von teador vorgeschlagene Weg sollte der Beste sein, da das Finanzamt dann sicher Stellung nehmen wird, sofern dem Einspruch nicht stattgegeben werden kann.

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