Kirchensteuer nach Kirchenaustritt

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Head
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer nach Kirchenaustritt

Ich (aus Bayern) habe meine Steuerklärung für 2006 ein bisschen zu spät abgegeben weswegen die Berechnung der Kirchensteuer für 2006 sowie die Vorauszahlung für 2007 erst kürzlich erfolgte. Ich muss ca 2200 Euro zahlen. Ich bin vor Erhalt dieses Briefes bereits Ende Juni ausgetreten. Aufgrund des Austritts wurde erst erkannt, dass ich der ev. Kirche angehörte, obwohl im Einwohnermeldeamt nicht darüber vorlag. Da hatte sich irgendein Fehler eingeschlichen. Das Kirchenamt hat sich aber entsprechend nach Erhalt der Austrittserklärung informiert und festgestellt das ich der ev. Kirche angehörte.

Ich habe nun etwas länger im Netz nach Antworten gesucht aber nichts vernünftiges gefunden. Im Prinzip geht es mir darum:

1. Über 1000 Euro im Jahr Kirchensteuer ist heftig. Egal wie viel man verdient - das sollte nicht sein.

2. Was nun wenn man die Zahlung verweigert, bzw. nicht die volle Summe überweist? Inkasso? Knast?

3. Muss man wirklich eine Vorauszahlung leisten wenn man die Steuererklärung für 2007 noch nicht erledigt hat? Erinnert ja an Gewerbesteuer...

Ich möchte keine Diskussion über den Sinn der Kirchensteuer beginnen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Head,

zu 1. Das ist nicht ungewöhnlich, ab ca. 32.000 Euro Jahreseinkommen wird die Kirchensteuer vierstellig.

zu 2. So eine Art Inkasso, nämlich Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung. Aber Knast wird es nicht werden, da kann ich dich beruhigen.

zu 3. Da der Kirchenaustritt erst im Juni 2008 (?) erfolgte, wird es wahrscheinlich auch für 2007 zu einer Nachzahlung kommen. Daher ist die Vorauszahlung berechtigt.

Normalerweise steht die Konfession auf der Lohnsteuerkarte, und eine Art Vorauszahlung wird dann direkt vom Arbeitgeber geleistet.

PS: Wärst du mal nicht ausgetreten, wahrscheinlich wäre die Mitgliedschaft nie aufgefallen:).

MfG Stefan

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#2
 Von 
Head
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Stefan. Stellt sich Frage, wenn ich mich nie abgemedlet hätte, wäre es dann irgendwann zur mega Nachzahlung gekommen :-)
Ich bin selbstständig - das erklärt dann die letzten Fragen.

Gibts Chancen auf Minderung?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

@Eugenie: Ich hab es so verstanden, das der Bescheid für 2006 erst nach dem Kirchenaustritt im Juni 2008 erging.

@Head: Der Nachzahlungsanspruch verjährt natürlich (nach 5 Jahren). Ist aber jetzt eh egal.
Die festgesetzten Steuer kann bestimmt nicht verhandelt werden, vielleicht ist eine Ratenzahlung möglich. Wenn sich an deinen Einkommensverhältnissen nichts grundlegendes geändert hat, sehe ich auch kaum Chancen auf Minderung der Vorauzahlung. Aber versuchen kannst du es natürlich, Einspruch einlegen mit Begründung, warum die Vorauszahlung zu hoch ist.

Wenn du selbstständig bist, kommt die Lohnsteuerkarte natürlich nicht zum tragen. Aber in der Einkommenssteuererklärung hättest du ein entsprechendes Kreuzchen machen müssen.

MfG Stefan

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#5
 Von 
Head
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Einkommenssteuererklärung für 2006 habe ich erst dieses Jahr abgeschickt. Laut Finanzamt war ich schon immer einer Koffession angehörig, nur das Einwohnermeldeamt hatte hier falsche Informationen. Warum weiß ich nicht.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Was hat das jetzt mit dem Einwohnermeldeamt zu tun?

In der Steuererklärung wird doch explizit danach gefragt, ob Du einer Konfession angehörst. Nur die dort eingetragene Antwort ist für die Besteuerung relevant.

Wenn Du dort fälschlicherweise angegeben hast, das Du konfessionslos bist, dann kann das im Extremfall als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wenn Du jedoch immer gedacht hast, dass Du keiner Konfession angehörst, warum bist Du dann ausgetreten?

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#7
 Von 
Head
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tao: bitte genau lesen.
Das Kirchenamt hat behauptet, dass ich laut Einwohnermeldeamt konfessionslos bin. Laut Finanzamt aber der ev. Kirche angehöre.
ICH habe alles richtig gemacht, nie gelogen oder falsche Angaben gemacht!

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Head,

von welcher Behörde ging denn die Initiative aus ?

Und bist du dir nun sicher, dass du in der Kirche warst, oder nicht ? (wenn nicht, wäre die Steuer wohl unbegründet)

PS: Er heisst hh und ist Tao ;)

MfG Stefan

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