Kirchensteuer rückwirckend nachzahlen bei ungeklärter Kirchenzugehörigkeit?

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
@Sita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer rückwirckend nachzahlen bei ungeklärter Kirchenzugehörigkeit?

Hallo zusammen, es geht mir die Kirchensteuer bei ungeklärter Kirchenzugehörigkeit.

Ich wurde in Kasachstan geboren und wurde dort 'inoffiziel' d.h. ohne Kirche und Taufschein von einer Bekannten katholisch getauft. Bei der Einreise nach Deutschland wurde keine Religion eingetragen, da es keinen Nachweis für die Taufe gab. Seit dem werde ich ohne Religionsangabe geführt, bin damals jedoch auch zur Kommunion gegangen, da es meinen Eltern wichtig war. Aus der Kirche bin ich nie offiziel ausgetretten, da ich so gesehen auch nie eingetreten bin (keine Taufebescheinigung). Kirchensteuer habe ich somit auch nie bezahlt.

Da mein Mann katholisch ist, möchten wir auch kirchlich heiraten. Das wird nur schwer ohne Taufbescheinigung. Der Pfarrer meinte, dass man unter Zeugen eine neue Taufbescheinigung ausstellen könnte und wenn ich das richtig verstanden habe, trete ich dann auch der Katholischen Kirche bei.

Wie läuft es dann nur mit der Kirchensteuer? Dass ich ab diesem Zeitpunkt die Steuer zahlen muss ist klar. Aber was ist mit den vergangenen Jahren? Schließlich wurde ich als Kind getauft und bin nie aus der Kirche ausgetreten. Das bestätigen dann auch die Zeugen. Muss ich für die letzen Jahre die Kirchensteuer nachzahlen?

Vielleicht hatte jmd. schon einen ähnlichen Fall.

VG & danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 714x hilfreich)

zur Information:
http://www.ristau-und-ristau.de/steuern/kirchensteuerpflicht-gilt-auch-fuer-auslaender/

Unklar scheint zu sein, ob das damals in Kasachstan eine Mitgliedschaft in der Kirche bestand. Wie schaut es mit einer Erwachsenentaufe in Deutschland aus?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33824 Beiträge, 17594x hilfreich)

Da auch die Kirchensteuer der Verjährung unterliegt, ist sie max. für 4 Jahre nachzuzahlen. Und falls Sie es noch nicht wissen - Kirchensteuer kann von der Steuer abgesetzt werden, ähnlich einer Spende an eine gemeinnützige Einrichtung. Falls es also zu einer Nachzahlung kommt, kriegen Sie folglich einen Teil davon per Steuererstattung zurück, wenn Sie für das betreffende Jahr eine Steuererklärung machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49102 Beiträge, 17285x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde in Kasachstan geboren und wurde dort 'inoffiziel' d.h. ohne Kirche und Taufschein von einer Bekannten katholisch getauft.


Da bei den Katholiken Frauen nicht zum Priester geweiht werden können, kann es sich gar nicht um eine nachträglich anerkennbare Taufe handeln.

Der einfachste Weg dürfte ohnehin sein, sich jetzt als Erwachsener taufen zu lassen. Dann muss man sich auch nicht über rückwirkende Kirchensteuer Gedanken machen.

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