Klage gegen neue CO2-Kfz-Steuer möglich?

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
techman
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Klage gegen neue CO2-Kfz-Steuer möglich?

Hallo zusammen,

ich möchte mich hier vorab einmal informieren, ob es möglich ist, ob dies eventuell auch erfolgt haben könnte und wer mich vertreten/unterstützen würde, wenn ich gegen die neue Kfz-Steuer klagen möchte.

Grund meines Anliegens:
Wenn ich das richtig verstanden habe, trifft die CO2-Besteuerung nur Neufahrzeug.
Dies finde ich nicht in Ordnung. Kfz-Besitzer sollten wählen dürfen, wenn die neue Besteuerung für sie günstiger ausfällt.

Ich fahre seit mehr als 3 Jahren einen Daihatsu Cuore mit nur 114g/km CO2-Ausstoss. Ich habe nämlich damals bereits meinen 12 Jahre alten Spritschlucker gegen ein umweltfreundliches Fahrzeug eingetauscht und soll jetzt, nachdem auch endlich das Umdenken(?) in der Regierung angefangen hat, mehr bezahlen, als ein Neufahrzeug mit wesentlicher schlechterer Umweltbilanz? Es gibt bereits heute eine Menge Fahrzeuge im Straßenverkehr, die weniger als 120g/km emittieren. Die würde man damit alle bestrafen!

Anderes Szenario:
Nehmen wir zweit Kfz-Besitzer mit identischen Fahrzeugen. Der eine meldet sein Fahrzeug im Juni an, der andere im Juli. Weshalb sollte der, der sein Fahrzeug im Juni angemeldet hat nun mehr bezahlen, als der andere? Umwelttechnische sind beide gleich.

Das ist alles andere als fair und bringt auch der Umwelt nichts! Gibt es nicht einen Gleichbehandlungsgrundsatz, oder so was? Deshalb würde ich gerne dagegen klagen, sofern die Steuer wie geplant eingeführt wird.

Was haltet Ihr davon?
Bzw. welcher Anwalt würde das als Herausforderung sehen, eine solche Klage durchzuziehen?

Gruß
Wolfgang

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
techman
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

… ich habe jetzt vom ADAC erfahren, dass es eine sogenannte Günstigerregelung für Fahrzeuge geben soll, die zwischen dem 5.11.2008 und 30.6.2009 neu zugelassen wurden. Aha und warum nicht für alle bis dahin zugelassenen? Hmm!
Mein Unrechtsempfinden ist offensichtlich eh etwas anders oder ich bin vielleicht der Einzige mit diesem Problem!?

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#2
 Von 
Marc Weissenborn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich stimme dir vollkommen zu. Ich fahre 2 Diesel PKWs. Beides "SPRITSPARER". Der eine 134g/CO2 der andere 158g/CO2 beides Euro 3. Das eine ist ein Kombi das anderer ein großer Transit Bus.
Ich zahle zussammen jetzt ca. 650€ Steuern. Würde mit der neuen Besteuerung ca. 220€ sparen. Das ist für eine Familie mit 4 Kindern schon richtig Geld. Warum sollte es überhaupt 2 Besteuerungen geben und im Jahr 2013 soll alles auf den neuen Termin umgestellt werden. Die Autos haben in 4 Jahren immernoch den gleichen Schadstoffausstoß.
Umwelttechnisch absoluter schwachsinn.
Wenn es möglich wäre dagegen zu klagen, ich wäre dabei.

MfG Marc

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#3
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Möglichkeit gibt es doch, wer hindert euch dran? Ob es Erfolg hat, solltet ihr vorher allerdings nochmal durchdenken.

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#4
 Von 
Capie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich habe gleiches Problem. Fahre einen Diesel Kombi mit 125 g/km CO2-Ausstoss und Erstzulassung 2005 und würde nach neuer Steuer 90 Euro allein dieses Jahr sparen.

Bin ebenfalls der Auffassung, dass durch die sogenannte Günstigerregelung Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.08 benachteiligt werden.
Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz und sollte somit verfassungswidrig sein. Diese Auffassung habe ich auch schon meiner Kfz-Steuerstelle mitgeteilt. Ich habe daraufhin eine Postanschrift bekommen, an der man Gesetzesänderungen anregen kann:

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

In wiefern dass ganze dort Sinn und Erfolg hat, seine Einsprüche und Bedenken anzumelden weiß ich auch nicht.

Auf der Seite des Bundesfinanzministerium gibt es einen Bürgerdialog in dem man Fragen zur Neuregelung der Kfz-Steuerreform loswerden kann:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_312/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Buergerforum/Themenforen/steuern/kfz-steuer/kfz__1704__2009__2.html?__nnn=true

Allerdings glaube ich nicht, dass man dort seine gewünschte Antwort bekommen wird, da es scheinbar doch einige zu betreffen scheint, die gleiches Problem haben. Und dies könnte im Fall der Erweiterung der Günstigerregelung auf alle Fahrzeuge, die auch vor dem 05.11.08 erstzugelassen sind, ziemlich teuer werden, zumal jetzt die Kfz-Steuer auch nicht mehr an die Länder, sondern an den Bund geht. Dass Interesse einer solchen Änderung dürfte also gegen Null gehen - die Kosten für den Bund bei evtl. Erweiterung der Günstigerregelung in die Millionen.

Daher wird wohl eine Änderung nur über den Klageweg zu erreichen sein - alles andere würde mich angenehm überraschen. Ich hoffe also, dass es da draussen jemand gibt, der die finanziellen Mittel hat, um dem verfassungswidringen Treiben der Bundesregierung ein Ende zu bereiten.

Gruß
Carsten

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#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> der die finanziellen Mittel hat, um dem verfassungswidringen Treiben der Bundesregierung ein Ende zu bereiten

Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Steuersparer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin auch voll betroffen (113,- EUR jährlich sind es nach neuer KFZ-Steuer weniger).

Warum gibt es hier noch keine Meldungen von Anwälten. Welcher Anwalt traut sich das hier mit uns durchzufechten?

Zu dem schlagkräftigsten Argument der Ungleichbehandlung für KFZ vor dem Datum der "günstigste-Wahl-Regelung" habe ich noch folgende Argumente:

1. Es wurde in Vorbereitung der KFZ-Steueränderung seitens der Bundesregierung immer von einer CO2-Wert bezogenen Besteuerung geredet und der Wert 120mg als fixer Grenzwert publiziert. Nie wurde von einer Nichtgültigkeit für Bestandsautos gesprochen. Deshalb habe ich meine Kaufentscheidung auf einen Diesel-Jahreswagen mit 119 g CO2-Ausstoss getroffen.

2. Soweit ich zurückblicke, wurde bei JEDER bisherigen KFZ-Steueränderung eine Änderung AUCH IMMER für Bestandsfahrzeuge zu dem selbigen Stichdatum umgesetzt.
Logisch - da ja es ja immer um Erhöhungen ging.
Eine Verminderung der KFZ-Steuer bei Bestandsfahrzeugen im Rahmen einer geänderten KFZ-Steuer soll jetzt zum 01.07.2009 plötzlich nicht möglich sein.
Das ist doch erneut eine Ungleichberechtigung der KFZ-Steuerzahler zu früher und heute.

Ich bin - nicht wegen der 113,-. EUR - zum Äussersten bereit. Der Willkür und Schwachheit der Bundesregierung, die ursprünglich selbst vorgeschlagene radikale nur CO2-Besteuerung fallen zu lassen muß was entgegen gesetzt werden.

Bestehen Möglichkeiten, ohne Kostenrisiko zu handeln?
Verfassungsklage oder Klage mit Anwaltsschein für Geringverdiener?

Gruß


-- Editiert am 20.06.2009 02:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Da es vergleichbare Stichtagsregelungen auch in vielen anderen Rechtsbereichen gibt und nach meiner Kenntnis vergleichbare Regelungen noch nie vom Verfassungsgericht beanstandet wurde, halte ich die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde für äußerst gering.

Im konkreten Fall gibt es auch gute sachliche nachvollziehbare Gründe für die Stichtagsregelung. Da bei Altfahrzeugen häufig die Höhe des CO2-Ausstoßes gar nicht bekannt ist, würde eine komplette Umstellung der KfZ-Steuer zu einem immensen Verwaltungsaufwand führen. Ein solcher logischer Sachgrund vermindert die Erfolgsaussichten weiter.

Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Wenn man dafür einen Anwalt einschaltet, dann kostet dieser natürlich Geld. Außerdem wird so eine Verfassungsbeschwerde wohl gar nicht erst angenommen, wenn man nicht vorher die Klage vor den normalen Finanzgerichten bis zum BFH durchgefochten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
techman
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn der CO2-Wert nicht feststeht kann man das Fahrzeug natürlich nicht danach besteuern, das ist schon klar. In den neuen KFZ-Papieren gibt es aber eigens dafür das Feld "V.7" und wenn dort was steht, könnte man die neue Steuer bei diesem Fahrzeug auch anwenden.
Ich möchte einfach nur eine Gleichbehandlung. Wenn da also "114" eingetragen ist, würde ich nach der neuen KFZ-Steuer steuerfrei fahren.
Der Verwaltungsaufwand wäre also nicht so hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Capie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe mich mal selbst an den von mir weiter oben benannten Bürgerdialog gewandt und folgende Frage gestellt:

"Warum wird bei ebenfalls umweltfreundlichen Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoss und Erstzulassung vor dem 05.11.2008 keine Günstigerregelung angewandt?"

Dies war am 20.05.2009 um 11:23 Uhr, also schon eine Weile her.
Die Antwort bekam ich vom Bürgerreferat umgehend 14:33 Uhr am gleichen Tag zurück. Hatte nicht gerechnet, dass die so schnell sind oder mir überhaupt antworten würden. Hier nun nachfolgend die Abschrift:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen. Ich wurde gebeten Ihnen zu antworten.

Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Grundsätzlich tritt die Neuregelung für erstmals ab dem 1. Juli 2009 zugelassene PKW in Kraft.

Für ab dem 5. November 2008 (Stichtag: Datum des Kabinettbeschlusses zur befristeten Kfz-Steuerbefreiung) bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassene PKW gilt eine Günstigerprüfung von Amts wegen. Sofern für diese PKW (für die eine befristete Steuerbefreiung gilt) die Anwendung der neuen kohlendioxidbezogenen Besteuerung günstiger ist, wird diese zugrunde gelegt. Damit wurde eine Übergangsfrist geschaffen, Zudem wird für kein Fahrzeug eine höhere Steuer als bisher fällig.

Jede andere Lösung wäre mit nicht hinnehmbaren Steuerausfällen verbunden gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team "Für alle da"
Im Bundesministerium der Finanzen

"
(Mail-Ende)

Bei den ersten Absätzen erzählte man mir nichts Neues. Dafür trägt der letzte Satz die eigentliche Kernaussage. Mit soviel Ehrlichkeit hatte ich überhaupt nicht gerechnet.

Der von hh genannte Vergleich über Stichtagsregelungen von anderen Beschlüssen / Gesetzen mit der Günstigerregelung zu vergleichen, halte ich für unangemessen.

Die neue Kfz-Steuerreform sollte von vornherein auf eine günstigere Besteuerung von umweltfreundlichen Fahrzeugen abzielen, dieses Thema kursiert schon seit Jahren in der Politik und wurde fast jedes Jahr aufs neue ausgegraben. Und nun sollen alle, die sich bereits mit dem nächsten Fahrzeug wohlwissentlich für ein schadstoffärmeres Auto entschieden haben, nur wegen einer Stichtagsregelung in die Röhre schauen. Es war für jeden absehbar, dass irgendwann der Tag kommt, an dem nach CO2-Ausstoss besteuert werden würde.

Der nächste Aspekt ist, dass auch alle Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.08 im Jahr 2013 in die neue Kfz-Steuer überführt werden sollen.
Ein ein und dasselbe Fahrzeug soll damit zum jetztigen Zeitpunkt unterschiedlich besteuert werden, nur weil man ein Fahrzeug vor dem 05.11.08 erstangemeldet hat, obwohl dies logischerweise den selben Schadstoffausstoß hat, als mit Erstanmeldung ab dem 05.11.08, aber ab 2013 sollen diese dann wieder gleich besteuert werden. Welch Irrsinn mögen jezt viele denken. Nein, es gibt kluge Rechner unter unseren Gesetzestextern, denn die besteuerungsfreie Grenze des CO2-Ausstosses wird weiter sinken.

2009 - 2011 = 120 g
2012 - 2013 = 110 g
ab 2014 = 95 g

Für jedes weitere Gramm werden zusätzlich 2 Euro fällig werden. So werden die Steuerausfälle bei Übernahme von bereits umweltfreundlichen Bestandsfahrzeugen im Jahr 2013 geringer ausfallen, als wenn die Günstigerprüfung bereits jetzt für jedes Bestandsfahrzeug Anwendung finden würde.

Der Bund der Steuerzahler hat seine Meinung auch dazu veröffentlicht:

http://www.steuerzahler.de/files/40/Stellungnahme_Neuregelung_der_Kraftfahrzeugsteuer.pdf

Die dazugehörige Pressemitteilung könnte ihr euch unter folgendem Link aufrufen:

http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-49/_nr-512/i.html

Dort findet ihr auch nochmal alle Einzelheiten über die neue Kfz-Steuer.

Nach meinen Informationen erwägt der Bund der Steuerzahler aus verschiedenen Gründen Verfassungsklage gegen die neue Kfz-Steuer. Ob dies aber letztendlich passieren wird, ist momentan offen.

Gruß
Carsten





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#11
 Von 
antermoja
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Ich bin ebenfalls davon betroffen, da der Pkw-Einkauf im Juli 2008 erfolgte! Selbstverständlich wurde meine Kaufentscheidung von der öffentlichen CO2-Diskussion eindeutig beeinflusst. Und dann kam die Wende mit der Absatzkrise: die neuen Steuersätze gelten eigentlich nur für Neuanschaffungen ab Nov. 2008! Es ist doch offensichtlich, dass die Entäuschung aller, die vor diesem Termin vorsorglich umweltbewusst (geringer CO2-Ausstoß, DPF) gekauft haben, von der Regierung in Kauf genommen wurde. Sehr vereehrte Politiker/innen, das ist äußert unfair! Auch wir haben Euch gewählt und auch von unserem Steuergeld wird die Abwrackprämie bezahlt!

Mein Vorschlag: die neue Besteuerung soll für alle Einkäufe ab dem spätestens 05.12.2007 gelten. Anhaltspunkt:
"Das Bundeskabinett hat heute (5. Dezember 2007) zwar eine Reihe von Klimaschutzmaßnahmen beschlossen, die Umstellung der Kfz-Steuer von Hubraum auf CO2-Ausstoß aber noch einmal verschoben. Sie ist zwar grundsätzlich vorgesehen, jedoch ist noch keine Einigung mit den Ländern erzielt worden." Quelle: (ar/jri)(autoreporter)

Für eine Sammelklage bin ich jederzeit dabei! Bis demnächst.

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-- Editiert am 08.07.2009 15:40

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Für den CO2 Ausstoß wird bei Benzinern und bei Diesel mit jeweils einer Formel gerechnet. Der vom Fahrzeughersteller angegebene Durchschnittsverbrauch auf 100 km mal diese Zahl ergibt den CO2 Ausstoß. Was ist so kompliziert daran, den CO2 Ausstoß auch für ältere Fahrzeuge zu bestimmen? Ab 2013 wird es nämlich so gemacht, und zwar für alle Fahrzeuge ( außer Oldtimer). Für den Finanzminister würde die heutige Umstellung ein riesiges Loch in seine Staatskasse reißen. Deshalb gilt auch diese Stichtagsregelung. Oder hat jemand schon erlebt, dass unser Finanzminister freiwillig etwas herausrückt?

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#13
 Von 
Steuersparer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja... der 01.07.09 ist da...

Hoffe noch auf den Bund der Steuerzahler.
Ansonsten hole ich mir das hier nach meinem Rechtsgefühl und Staatsvertrauen zu viel abgezockte Umwelt-Geld vom Staat anderweitig indirekt zurück. Das Steuerrecht lässt ja da einige Gässchen offen.

Leider zwingt einen der Staat zu solchen Massnahmen, statt dass er sich nötiges Geld bei den Lichtensteinsündern und anderen Großverdienern in vollem Umfang holt (je mehr Kohle, desto mehr Schlupflöcher).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ulfTDI
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Für den CO2 Ausstoß wird bei Benzinern und bei Diesel mit jeweils einer Formel gerechnet. Der vom Fahrzeughersteller angegebene Durchschnittsverbrauch auf 100 km mal diese Zahl ergibt den CO2 Ausstoß. Was ist so kompliziert daran, den CO2 Ausstoß auch für ältere Fahrzeuge zu bestimmen?
Hallo,

die Werte kann man sogar amtlich nachlesen: in den jährlichen Emissionkatalogen des KBA.
https://www.kbashop.de/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay?catalogId=10051&categoryId=10032&storeId=10001&productId=15451&langId=-3&parent_category_rn=10032&top_category=10008

Es wundert mich wirklich, daß noch nicht mal der ADAC gegen diese Stichtagswillkür und steuerliche Diskriminierung insbesondere von Haltern älterer Diesel-PKW (deren Verbrauchswerte ihrer Zeit weit voraus waren) vorgeht . . .

Gruß Ulf

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
rudi71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=black][/color]Guten Abend,
es ist hier leider sehr ruhig geworden zu diesem Thema.
Mich hat es voll erwischt. Habe mir Mitte Dezember 08 ein neues Auto zugelegt (Diesel 1,6l, 128gCo2). Extra geschaut wegen schadstoffarm ect. Nachteil: Fahrzeug war seit Juli 08 als Vorführfahrzeug auf das Autohaus zugelassen. Antrag beim Finanzamt auf Neuberechnung der Kfz-Steuer -abgelehnt-. Einspruch -abgelehnt-. Ich soll jetzt jährlich ca. 70 € mehr zahlen als derjenige, der beim Händler zum gleichen Zeitpunkt ein gleiches Fahrzeug neu erworben hat. Und das bis 2013!!! Ich habe erstmal die Einzugsermächtigung beim FA gekündigt und überlege, dem FA nur den Betrag nach der neuen Kfz-Steuer zu überweisen. Aber ich denke, ich ziehe den kürzeren,oder??
Auch ich wundere mich, dass noch keine Klagewelle ins Rollen gekommen ist. Es müsste doch Tausende Fälle geben. Was ist mit dem Argument Willkürverbot? Ist der zusätzliche Arbeitsaufwand für die FA'er ein"zureichender, sachgerechter Grund"?

Die Grundsätze der Besteuerung nach Adam Smith(Auszug)

"Das Willkürverbot
Der Gleichheitssatz zwingt den Gesetzgeber auch zur Beachtung des Willkürverbots,[color=red] nach dem Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden darf. Dabei gilt, dass Willkür als das Fehlen zureichender sachgerechter Gründe für die ungleiche Behandlung zu verstehen ist.
[/color]
Letztendlich kann und muss der Gesetzgeber allerdings nicht so differenzieren, dass jeder Einzelfall individuell abgehandelt wird. Er ist vielmehr auf eine allgemeine Fassung der Steuergesetze angewiesen (Typisierung). [color=red]Wenn die Allgemeinfassung im Einzelfall zu besonderen Härten führt, stehen Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung, die von der Finanzverwaltung ermessensfehlerfrei anzuwenden sind, da ansonsten ein gerichtlich aufzuhebender Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt.[/color]"
P.S. Läuft schon irgendwo eine Klage??
Herzliche Grüße
Rudi


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Joachim_A2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ohne auf die rechtliche Frage jetzt eingehen zu wollen ...

Es läuft aktuell eine Petition mit dem Ziel, die 'Günstigerregelung' für alle Fahrzeuge - also auch Bestandsfahrzeuge (Fahrzeuge, die vor dem 05.11.2008 zugelassen wurden) - anwenden zu können.

Der Link zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lautet:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Titel der, hier mitzeichenbaren, Petition lautet:
"Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer".

Um zahlreiche Mitzeichnungen wird gebeten; bitte beachten: die Mitzeichnungsfrist läuft nur bis 23.12.2009.

Mit freundlichen Grüßen.

-- Editiert am 24.11.2009 10:12

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Joachim_A2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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