Hallo zusammen,
ich habe seit 2013 ein Kleingewerbe, mit dem ich bisher nie mehr als 17500 € verdient habe.
Jetzt war ich letztes Jahr für 3 Monate noch in einer angestellten Tätigkeit. Nun meine Frage: Sind diese Einkünfte in die 17500 einzurechnen oder dürfen die zusätzlich sein? Meiner Meinung nach hat das ja nichts mit meinem Kleingewerbe zu tun, oder?
Danke im vorraus für die Info!
LG
Kleingewerbe Einkünfte
24. September 2018
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Frage vom 24. September 2018 | 12:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe Einkünfte
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#1
Antwort vom 24. September 2018 | 12:31
Von
Status: Junior-Partner (5114 Beiträge, 1221x hilfreich)
Zunächst ist festzustellen, dass es auch bei der Grenze von 17.500 Euro ausschließlich um eine für due Umsatzsteuer handelt!
Ihr Gewinn ist grundsätzlich bereits ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig!
Maßgeblich für die Einkommensteuer wäre der Grundfreibetrag i.H.v. derzeit 9.000 Euro.
-- Editiert von Cybert. am 24.09.2018 12:32
#2
Antwort vom 24. September 2018 | 12:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZunächst ist festzustellen, dass es auch bei der Grenze von 17.500 Euro ausschließlich um eine für due Umsatzsteuer handelt! :
Ihr Gewinn ist grundsätzlich bereits ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig!
Maßgeblich für die Einkommensteuer wäre der Grundfreibetrag i.H.v. derzeit 9.000 Euro.
-- Editiert von Cybert. am 24.09.2018 12:32
Das weiß ich. Mir geht es darum, ob ich vllt mwst hätte ausweisen müssen. Und dafür müsste ich wissen ob das Gehalt einzurechnen oder zusätzlich wäre Danke für die Antwort
-- Editiert von Lina2803 am 24.09.2018 12:53
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#3
Antwort vom 24. September 2018 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (48406 Beiträge, 17074x hilfreich)
Das Gehalt gilt nicht als Umsatz.
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