Hallo,
ich bin Teilzeitangestellte auf Lohnsteuerkarte.
Jetzt möchte ich gerne für Promotionarbeiten ein Kleingewerbe anmelden. Wie läuft das mit der Steuer, mit den Rechnungen usw.
Stimmt es, dass ich meinem Arbeitsgeber dann Rechnungen ohne Mwst ausstellen muß. Muß ich sonst was beachten? Wie viel darf ich verdienen? Wie wird das mit dem FA abgeglichen. Muß ich einfach nur bei der Einkommensteuererklärung die Rechnungen angeben?
Wie ist das, wenn sowohl mein Mann als auch ich ein Gewerbe anmelden. Wir sind gemeinsam veranlagt. Gilt dann die doppelte Einkommensgrenze?
Vielen Dank für die Hilfe
Kleingewerbe als Nebenerwerb
4. März 2005
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Frage vom 4. März 2005 | 11:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe als Nebenerwerb
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 5. März 2005 | 11:23
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 34x hilfreich)
Hallo!
Da Sie offensichtlich GAR keine Ahnung haben, wie das mit einem "Kleingewerbe" vor sich geht....(soll aber kein Vorwurf sein!)....
Nehmen Sie sihc doch am Besten einen Termin bei der zuständigen IHK.
Vorher alle Fragen aufschreiben, damit auch nix vergessen wird und fertig.
Denke, das ist besser, als hier zu fragen - zumal dies ein RECHTforum und kein STEUER-, GEWERBE-, oder HANDELSFORUM ist
Grüße,
Wassermaxe
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