Hallo, ich hab ein Problem. ich hatte früher ein Geschäft. Als es nicht mehr lief, hab ich das Gewerbe abgemeldet und nur noch an ein paar Stammkunden ganz billig verkauft. Seit einem Jahr läuft es aber wieder besser, ich kaufe Ware bei einem Großhändler und verkaufe sie aber ganz billig an die Stammkunden. Theoretisch müßte ich wieder ein Gewerbe anmelden, da ja der Großhändler auch Rechnungen schreibt.Ich möchte den Gewinn gerne versteuern. Aber glaubt mir das Finanzamt,daß ich die Sachen mit minimalem Gewinn verkaufe? Wenn ich höhere Preise nähme, würde keiner mehr kaufen. Da ich unter 16600 Euro Umsatz liege, brauchte ich keine UST zu zahlen. Weiß jemand Rat? Vielen Dank im voraus Silvia
Kleingewerbe - glaubt mir das Finanzamt, dass ich die Sachen mit minimalem Gewinn verkaufe?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn Sie ordentliche Rechnungen schreiben, warum sollte Ihnen das FA dann nicht glauben?
Was wollen Sie jetzt eigentlich wissen? Ob Sie nach Anmeldung des Gewerbes als Kleingewerbetreibender ohne UST arbeiten können? Wer einmal ein Gewerbe hat, und nicht mehr Kleingewerbetreibender ist, der muss eine Gewisse Frist abwarten, bis er wieder als Kleingewerbetreibender arbeiten kann. Aber wenn das Gewerbe abgemeldet war, dann sollte es kein Problem sein, bei einer Neuanmeldung auf Kleingewerbe zu optieren.
Aber wenn Sie schon mal ein "Geschäft" hatten, kennen Sie doch sicher die Vorteile MWSt ausweisen zu können und auch die Vorsteueranmeldung ist doch dann kein Problem für Sie - also einfach wieder durchstarten.
Viel Erfolg und Gruß
MCNeubert
Hallo, Ich verkaufe die Waren ganz billig, natürlich ohne MWst.Schreibe auch keine Rechnungen, meine Frage war: Glaubt mir das Finanzamt, das ich Waren ,die z.B. 200 Euro kosten,für von 230 verkaufe ? Ich möchte gerne meinen Gewinn versteuern, aber ist es glaubhaft ,wenn ich es so angebe? Wäre froh über noch eine Antwort, gruß Silivia
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Wenn Sie kein Gewerbe anmelden, dann ist der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wenn Sie hier 1000,- Gewinn im Jahr angeben, ist die Frage, ob sich das Finanzamt dafür überhaupt interessiert - es wird es wohl auch so einfach akzeptieren.
Wenn das Finanzamt allerdings Nachforschungen anstellt, dann will es natürlich auch Nachweise sehen. Und wenn der Preis wirklich gering ist (wobei die oben agegebene Spanne schon recht ordentlich ist für viele Bereiche), dann kann das FA schon skeptisch werden.
Warum stellen Sie nicht wenigstens Quittungen über den Erhalt des Geldes aus - das wäre doch wenigstens eine Art von Nachweis.
Schon mal daran gedacht, dass deine Kunden eventuell auch eine Rechnung haben wollen um später Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?
Ich rate daher auch bei privaten Veräußerungsgeschäften wenigstens zu einer minimalen "Buchführung"
Gruß
MCNeubert
Vielen Dank schon mal für die Antwort. mein Problem war einfach, daß ich ziemlich viel Umsatz,aber nur kleinen Gewinn habe.Und da der Großhändler aber Rechnungen ausstellt, ist es ja auch offiziell,sollte da mal eine Prüfung vom Finanzamt kommen. Ich hab als Nachweis nur den Zahlungseingang auf meinem Konto. Die Käufer möchten auf gar keinen Fall eine Rechnung haben, da diese wohl auch weiterverkaufen. Und da der empfohlene Vk bei den Artikeln sehr viel höher ist, hab ich angenommen, das das Finanzamt mir das nicht glaubt. Aber ich kann zu dem Preis verkaufen,zu dem ich möchte ? Und könnte dann nur den Gewinn angeben? Aber ich muß dazu eigentlich wieder ein Gewerbe anmelden ? der Großhändler weiß natrülich nicht,daß ich keines mehr habe. Wäre supernett,wenn Sie mir noch einmal antworten würden. Gruß Silviaköln
Bevor ich versuche die ganzen Fragen zu beantworten, sei mir eine Gegenfrage erlaubt.
Warum wollen Sie nicht einfach wieder ein Gewerbe anmelden????
Viel größerer Aufwand ist das ja in der Regel nicht, wenn man buchhalterisch einigermaßen ordentlich ist. Und im Zweifel lässt sich im Rahmen eines Gewerbes der Gewinn noch weiter drücken, da ja im Vergleich zur Gewinnermittlung bei privaten Veräußerungsgeschäften einfacher Kosten geltend gemacht werden können.
Gruß
MCNeubert
Hallo, die Antwort ist einfach. Ich hatte Angst, das das Finanzamt mir nicht glaubt, daß ich eben nur so einen kleinen Gewinn habe. Und wenn ich teurer würde, hab ich keine Kunden mehr. Gruß Silviaköln
Solange sie Gewinn, auch wenn er sehr gering ist, machen, gibt es für das Finanzamt keinen Grund ihnen nicht zu glauben.
Erst, wenn Sie 2 oder 3 Jahre lang Verlust machen, würde das Finanzamt von "Liebhaberei" ausgehen, mit der Folge, dass sie die Verluste nicht mehr von ihren sonstigen Einnahmen abziehen dürfen.
Gruß
MCNeubert
Hallo, vielen Dank für die Antwort, viele Grüße aus Köln Silvia
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