Kleingewerbe ohne Steuererklärung

23. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
us3r123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe ohne Steuererklärung

Person A hat 2013 ein Gewerbe gegründet, von den Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht und ca. 3 Jahre lang geringe Umsätze erzielt und diese in der Steuererklärung angegeben.

Danach hat Person A nur noch eine nicht-selbstständige Tätigkeit ausgeführt und nur die Einkommenssteuer erklärt.
Das Gewerbe wurde weder ruhend gemeldet noch abgemeldet. Es wurden keine Umsätze erzielt, dies aber nicht an das Finanzamt gemeldet.

2022 überlegt Person A das Gewerbe wieder aufzunehmen und erfährt bei der Recherche, dass in den letzten Jahren eine Nullmeldung in der Steuererklärung an das Finanzamt nötig gewesen wäre.

Wie geht Person A nun am besten vor?

Nachdem sie sich beim Finanzamt meldet und dies schildert, wird sie dann nachträglich die Nullmeldung nachholen können, obwohl Steuererklärungen für die Jahre bereits abgegeben wurden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von us3r123):
Nachdem sie sich beim Finanzamt meldet und dies schildert, wird sie dann nachträglich die Nullmeldung nachholen können, obwohl Steuererklärungen für die Jahre bereits abgegeben wurden?


Für die ESt ist das nicht erforderlich.
USt-Erklärungen wurden für die Jahre ab 2016 offenbar nicht abgegeben und können noch abgegeben werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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