Kleingewerbe - wie ermittle ich meinen Gewinn oder das Nettogehalt?

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
sonny76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleingewerbe - wie ermittle ich meinen Gewinn oder das Nettogehalt?

Hallo zusammen,

ich bin hier irgendwie ein wenig hilflos.
Ich schildere mal meine Lage:

ich bin Festangestellt, nun habe ich nebenbei noch einen Job angenommen
für den ich eine Rechnung ausstelle, Kleingewerbe habe ich sicherheitshalber mal angemeldet.
Bei diesem Nebenjob verkaufe ich nichts und kaufe auch nichts d.h. ich muss keine
weiteren Rechnung wegen 19 % oder so austellen. Ich bringe lediglich meine Leistung als Controller.
Ich werde im Jahr ca. 6000 Euro verdienen.
Ich stelle einen Stundenlohn, dann habe ich von der Firma ein Auto mit Nutzungsvereinbarung sowie ein Firmenhandy.
Was ich mir angeschaft habe ist ein Notebook und Festnetz mit Flatrate. Dieses benötige ich um die Datenbank zupflegen und Festnetzanrufe zutätigen!

Meine Frage nun, was muss ich für die Steuer zurückhalten da ich ja keine monatliche Umsatzsteuer
mache? Beziehungsweise wie ermittle ich mein Gewinn oder das Nettogehalt?
Die Lohnsteuertabelle habe ich schon durchgescheut, war mir allerdings keine große Hilfe! Vermindern meine Ausgaben die Steuern?

Ganz lieben Dank schon mal vorab für euer Feedback
Li

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49378 Beiträge, 17365x hilfreich)

Du musst hier unterscheiden zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Als Kleinunternehmer kannst Du Dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Ob das in Deinem konkreten Fall tatsächlich geschickt ist, solltest Du eingehend prüfen.

Kleinunternehmer, die einen weit überwiegenden Teil ihrer Leistungen an Firmen erbringen, fahren üblicherweise besser, wenn sie nicht die Befreiung von der Umsatzstuerpflicht beantragen.

Im übrigen musst auch Du selbstverständlich Rechnungen schreiben. Für Arbeitsleistungen gelten keine anderen Regelungen wie für Warenlieferungen.

Der Gewinn aus Deiner Tätigkeit unterliegt dann zusätzlich noch der Einkommensteuer. Wie hoch diese Einkommensteuer ist, hängt sehr stark davon ab, wie hoch Dein Einkommen als Festangestellter ist.

Als groben Anhaltspunkt kannst Du den Steuersatz nehmen, der für die letzte Gehaltserhöhung fällig war. Der Gewinn wirkt nämlich steuerlich gesehen genauso wie eine Gehaltserhöhung in Deinem Hauptjob.

Wenn z.B. bei einer Gehaltserhöhung um 100€ die Lohnsteuer um 30€ gestiegen ist (siehe Gehaltsabrechnung), dann solltest Du auch von dem Gewinn aus dem Nebenjob ca. 30% für die Steuer zurücklegen.

Über die Frage, was in welchem Umfang als Werbungskosten für den Nebenjob geltend gemacht werden kann, kann man ganze Bücher schreiben. Das Notebook wird z.B. über 3 Jahre abgeschrieben. Die Kosten für die Flatrate müssen in einen privaten und einen geschäftlichen Anteil aufgeteilt werden. Ich bin mir aber sicher, dass auch noch weitere Kosten geltend gemacht werden können.

Nach der Abgabe der ersten Steuererklärung musst Du ohnehin damit rechnen, dass eine angemessene Steuervorauszahlung festgelegt wird. Dann sagt Dir das Finanzamt also, wie hoch die Rücklagen sein sollen und kassiert die auch gleich ab.

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#2
 Von 
sonny76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Tao,

da hast du mir schonmal geholfen!
Vielen lieben Dank für dein Feedback!

LG Li

0x Hilfreiche Antwort

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