Kleinkläranlage / steuerrechtliche Frage

22. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Heinz-Weber
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinkläranlage / steuerrechtliche Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende letzten Jahres bin ich, aufgrund des Todes meines Onkels, durch ein Erbe zum Eigentümer eines Mietshauses (Baujahr 1969) mit vier Wohnungen geworden. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit und der örtlichen Entfernung (ca. 300 Kilometer zwischen meinem Wohnort und dem Mietshaus) bin ich mit den aktuellen Mietern (vier Ehepaare in meinem Alter, alle altersmäßig Ende 50) so verblieben, dass alles erst einmal so bleibt wie es ist, keine Änderungen ins Haus stehen und ich mich Schritt für Schritt mit dem "Vermieter-Dasein" beschäftigen werde. Zuvor habe ich mich noch damit befasst bzw. befassen müssen.

Nun habe ich im Juni diesen Jahres ein Schreiben der Gemeinde, in dem Mietshaus steht, erhalten, dass ich dort eine Kleinkläranlage für das Mietshaus errichten muss. Aktuell wird dort ein Drei-Kammer-System für die Abwässer betrieben, da das Mietshaus nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Das Drei-Kammer-System wird regelmäßig geleert und wird nun von der Gemeinde nicht mehr geduldet bzw. ist nicht mehr zulässig. So bin ich quasi gezwungen, eine solche Kleinkläranlage bauen zu lassen (Beton im Boden etc.).

Ich habe nun Angebote für eine solche Kleinkläranlage (KKA) bei örtlichen Fachbetrieben eingeholt. Die Berechnung erfolgt wohl nach so genannten "Einwohnerwerten" (EW), bei meinem Mietshaus werden 8 EW als Berechnungsgrundlage verwendet, auf Grundlage dessen wurden die Angebote der Fachbetriebe erstellt. Die Summen der Angebote liegen alle nah beieinander, ich werde hier wohl die "goldene Mitte" beauftragen, weil hier auch mein Bauchgefühl am besten ist.

Ich habe nun die nachfolgenden Rückfragen, bitte seht es mir nach, wenn es diese Themen hier schon öfters gab. In der Google-Suche habe ich hier schon einige offene Diskussion gelesen, aber ich bin mir leider nicht sicher, wie ich nun vorgehen muss. Ein bisschen "schlau" gelesen habe ich mich schon, die vielen Begrifflichkeiten sind mir aber leider noch nicht ganz klar.

1. Steuerrechtliche Frage:
- Kann ich die Kosten direkt im Jahr der Errichtung (ich gehe von 2025 aus) zu 100% als Kosten in der Anlage V ansetzen oder muss ich die Kleinkläranlage über mehrere Jahre (wie viele sind es dann?) steuerlich geltend machen bei der Einkommenssteuererklärung?

Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Zeit und Ihre Antworten.

Karl-Heinz Weber

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2529 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Karl-Heinz-Weber):
- Kann ich die Kosten direkt im Jahr der Errichtung (ich gehe von 2025 aus) zu 100% als Kosten in der Anlage V ansetzen oder muss ich die Kleinkläranlage über mehrere Jahre (wie viele sind es dann?) steuerlich geltend machen bei der Einkommenssteuererklärung?
Egal ob nun eine Kleinkläranlage erstellt wird oder das Grundstück erstmalig an die Kanalisation angeschlossen wird, da etwas bestehendes ...
Zitat (von Karl-Heinz-Weber):
Aktuell wird dort ein Drei-Kammer-System für die Abwässer betrieben
... ersetzt wird, stellen die Kosten sofort abziehbare Werbungskosten dar.

Die Kosten können aber auf Antrag des Stpfl. (in der Anlage V) auf bis zu fünf Jahren verteilt werden, §82 B EStDV.

taxpert

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