Hallo,
Ich habe in 2009 ein Gewerbe als Nebentätigkeit angemeldet inkl. Kleinstunternehmerregelung. Im Mai 2010 hatte ich über dieses Nebengewerbe Einnahmen in Höhe von ca. 100€ ohne MwSt, die jedoch im April 2010 durch Klicks auf Werbung auf meiner Website verursacht wurden.
Im Mai habe ich nun zusätzlich ein Hautpgewerbe (nicht als Kleinunternehmer) angemeldet.
Ist es überhaupt möglich weiterhin für diese Nebentätigkeit die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen?
Ich würde auch beide Gewerbe zu einem zusammenlegen, aber im Mai habe ich ja schon eine Auszahlung ohne MwSt erhalten.
Wie verfahre ich da am besten?
Danke!
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Kleinstunternehmer trotz zweitem Gewerbe?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Umsatzsteuerlich kannst Du nur ein Unternehmen haben, egal wieviele Gewerbe du angemeldet hast.
Ein Nebeneinander von Kleinunternehmerregelung und Normalbesteuerung ist also nicht umsatzsteuerlich nicht möglich.
Ertragsteuerlich kannst du das sehr wohl trennen.
Die 100,00 € musst du leider versteuern (also 100/1,19= 84,04€)
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Danke für die Antwort
Dass die MwSt auf den Belegen aber nicht ausgewiesen wird ist aber nicht schlimm, wenn ich trotzdem die Steuer abführe, oder?
Oder muss ich jetzt neue Belege anfordern?
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Nein das ist OK. Solange sich Leistungsempfänger nicht beschweren, weil sie gerne die VSt ziehen wollten ist das in Ordnung.
Alternativ könntest du aber such deine Rechnung ändern und Ihnen 100,00 + 19 in Rechnung stellen und die € 19 nachfordern.
Man kann seine Lebenszeit aber auch schöner verbringen wegen 15,96.
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Sehe ich genauso, die paar Euro sind den Aufwand nicht wert. Danke für die Hilfe!
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