Hallo,
ich habe seit Herbst 2012 ein Kleinunternehmen,
war jetzt die ersten 2 Jahre unter den 17.500/Jahr.
Dieses Jahr komme ich evtl ein bisschen drüber.
Wollte das Gewerbe im Nov. aufgrund von Elternschaft komplett abmelden.
1. Darf ich dieses noch über 17500 Umsatz haben ohne Ust anzurechnen?
2. Wenn ich 2017 wieder das Gewerbe neu anmelde, geht es dann mit Ust weiter, oder ist der Neubeginn mit Kleinunternehmen möglich?
Mfg
-- Editiert von Moderator am 06.08.2015 13:58
-- Thema wurde verschoben am 06.08.2015 13:58
Kleinunternehmen: Umsatzgrenze
6. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2015 | 13:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinunternehmen: Umsatzgrenze
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#1
Antwort vom 6. August 2015 | 14:27
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:Darf ich dieses noch über 17500 Umsatz haben ohne Ust anzurechnen?
Ja, Sie dürfen.
Wenn ich 2017 wieder das Gewerbe neu anmelde, geht es dann mit Ust weiter, oder ist der Neubeginn mit Kleinunternehmen möglich?Zitat:
Zitat:
Ja, das Kleinunternehmehn ist wieder möglich. Die Vegangenheit spielt keine Rolle mehr. Es kommt ausschließlich darauf an, ob im 2017 der Umsatz von 17.500 voraussichtlich überschritten wird.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 6. August 2015 | 17:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich würde es aber gern ganz abmelden. (sonst bin ich laut KV nicht familienversichert sondern muss Beitrag selbst weiterzahlen und das muss nicht sein) .
Also muss ich dann 0,-Einnahme für 2016 nachweisen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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