Hallo,
meine Frau und ich haben letztes Jahr ein Ferienhaus gekauft, das direkt neben unserem Wohnhaus liegt.
Nun würde ich alleine gerne ein Kleinunternehmen für haushaltsnahe Dienstleistungen gründen und dieses Kleinunternehmen würde dann von uns, als Ferienhausbesitzer, beaufragt werden alles, rund ums Ferienhaus zu regeln (Vermietung, Verwaltung, Reinigung...)
Dabei würde ich gerne meine Frau sozialversicherungspflichtig dafür anstellen.
Wie schaut da die rechtliche Handhabe aus, ist das rechtens oder könnte man da Probleme bekommen?
Umsatz des Ferienhauses sind ca. 12.000 €/ Jahr.
Vielen Dank für alle Hilfe
UlliU und Andreas
Kleinunternehmen gründen, Ehefrau anstellem
13.5.2022
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Frage vom 13.5.2022 | 21:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmen gründen, Ehefrau anstellem
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#1
Antwort vom 13.5.2022 | 23:03
Von
Status: Bachelor (3529 Beiträge, 833x hilfreich)
ZitatWie schaut da die rechtliche Handhabe aus, ist das rechtens oder könnte man da Probleme bekommen? :
Bei dem Umsatz des Ferienhauses von ca. 12.000 €/ Jahr wird für "Vermietung, Verwaltung, Reinigung" wohl deutlich weniger an Einnahmen fließen. Mir scheint, als könne bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kein Gewinn erzielt werden.
Zudem sehe ich keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn der Betrieb nur für die GbR tätig ist.
#2
Antwort vom 13.5.2022 | 23:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZudem sehe ich keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn der Betrieb nur für die GbR tätig ist. :
Wir haben noch ein anderes Haus zu vermieten. Da fällt deutlich mehr an Miete jährlich an, es muss aber nur die Nebenkostenabrechnung gemacht werden und wenn mal was defekt ist...
Hauptsächlich geht es uns darum , dass meine Frau, die ja die Tätigkeiten sowieso macht, dann auch dafür krankenversichert sein kann.. Wir haben nämlich das Problem, dass ich privat versichert bin und meine Frau nur sehr teuer mit versichern kann. Dass sie selbst arbeitet, hatten wir nun viele Jahre und es ist einfach neben dem ganzen Vermieten, drei Kindern... und alles, was so dazu gehört, nicht unbedingt möglich, weil ja schon genug Arbeit anfällt...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13.5.2022 | 23:35
Von
Status: Bachelor (3529 Beiträge, 833x hilfreich)
ZitatWir haben noch ein anderes Haus zu vermieten. :
Letztendlich ist das Unternehmen aber nur für die GbR tätig, nicht für fremde Dritte.
Da Ihre Frau mehr als 5.400 EUR im Jahr bzw. ab 2023 6.240 EUR verdienen müsste, ist kaum vorstellen, dass für Vermietung, Verwaltung, Reinigung... so viel eingenommen wird. Zudem muss ein Arbeitsvertrag unter Eheleuten einem Fremdvergleich standhalten. Sie können Ihrer Frau also nicht einfach 100 EUR Stundenlohn zahlen.
Was Ihre "Motivation" ist, ist schon klar...
#4
Antwort vom 14.5.2022 | 00:35
Von
Status: Unbeschreiblich (100245 Beiträge, 37053x hilfreich)
ZitatNun würde ich alleine gerne ein Kleinunternehmen für haushaltsnahe Dienstleistungen gründen :
In DE kann man keine Kleinunternehmen gründen.
ZitatWie schaut da die rechtliche Handhabe aus, ist das rechtens oder könnte man da Probleme bekommen? :
Da dem Vorhaben schon die BWL entgegen steht, muss man sich um die rechtlichen Probleme eigentlich keine großen Gedanken mehr machen.
Aber grundsätzlich wird ein solches Unternehmen das nicht auf ernsthafte Marktteilnahme sondern nur auf "billiges versichern" der Ehefrau ausgerichtet ist, den entsprechenden Prüfungen der Behörden wohl nicht standhalten. Mit entsprechender Aberkennung der Vorteile.
Nicht direkt am Anfang, aber später. Was dann um so schmerzhafter sein kann.
#5
Antwort vom 14.5.2022 | 07:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also erstmal danke. Ich sehe die Einschätzung ähnlich. Allerdings wäre mirerstmal noch wichtig zu wissen, ob es generell möglich ist, die eigene Ehefrau anzustellen. Man könnte auf dem Gebiet ja auch mehr anbieten. Haben auch schon eine Anfrage, ein Ferienhaus von Freunden mit zu verwalten.
Was die Arbeitsstunden angeht, ist es kein Problem auf diese Stundenzahl zu kommen. Das Putzen nimmt ja schon wviel Zeit in Anspruch und wird den Feriengästen ja auch in Rechnung gestellt, bzw. diese bezahlen das mit dem Mietpreis.
#6
Antwort vom 14.5.2022 | 09:57
Von
Status: Unbeschreiblich (42564 Beiträge, 15212x hilfreich)
ZitatAllerdings wäre mirerstmal noch wichtig zu wissen, ob es generell möglich ist, die eigene Ehefrau anzustellen. :
Grundsätzlich ist das möglich. Wie aber schon dargestellt muss die Anstellung einem Drittvergleich standhalten.
Warum sucht sich Deine Frau nicht einfach einen Midijob? Dann habt ihr nicht das Problem nachzuweisen, dass man für die Tätigkeit auch einen fremden Dritten zu vergleichbaren Konditionen eingestellt hätte.
#7
Antwort vom 14.5.2022 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (100245 Beiträge, 37053x hilfreich)
ZitatAllerdings wäre mirerstmal noch wichtig zu wissen, ob es generell möglich ist, die eigene Ehefrau anzustellen :
Selbstverständlich ist es das.
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