Hallo zusammen,
ich bin seit Anfang diesen Monats als Kleinunternehmer angemeldet. Habe nun einen Auftrag gehabt zu dem ich 450km (einfach) fahren musste. Bin nicht mit meinem Auto gefahren sondern mit dem von meiner Freundin (sie war dabei, was allerdings keine Rolle spielt)
Kann ich die 900km in der Steuererklärung mit 0,3€ als Fahrtkosten berechnen oder ist es nicht möglich und die 900*0,3=270€ vom Finanzamt gehen mir hier flöten? Dann wäre mein Gewinn in diesem Fall halt höher, ergo mehr Einkommenssteuer.
Falls möglich, wie sollte ich die Fahrt mit dem fremden PKW in meinem Fahrtenprotokoll vermerken?
(Auto ist Privatvermögen und unter 50% der jährlichen Nutzung. Daher werden nur Datum, Ort, Grund und KM Protokolliert)
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
-- Editiert von go525123-32 am 09.09.2019 10:04
Kleinunternehmer: Fahrtkosten mit 30 Cent absetzen für fremden PKW?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wieso in die Steuerklärung?
Die Fahrtkosten gehören auf die Rechnung an Deinen Auftraggeber. Das sind Einnahmen durch deine gewerbliche Tätigkeit.
Natürlich, das wurde auf der Rechnung natürlich auch berechnet. Trotzdem muss es in meine Einnahmeüberschussrechnung bei der Steuererklärung. Zu meinen betrieblichen Ausgaben gehören die Fahrtkosten dazu. Meine Frage ist also, ob ich diese 900km abrechnen kann mit 30 Cent als Ausgaben für meine betriebliche Tätigkeit, wenn es nicht mit meinem Auto stattgefunden hat.
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Zitat:Meine Frage ist also, ob ich diese 900km abrechnen kann mit 30 Cent als Ausgaben für meine betriebliche Tätigkeit, wenn es nicht mit meinem Auto stattgefunden hat.
Für die unentgeltliche Überlassung eines PKW können keine Fahrtkosten geltend gemacht werden, allenfalls die Bezinkosten, sofern Du selbst getankt hast.
Wenn Deine Freundin Dir jedoch eine Rechnung für die Überlassung des PKW schreibt und Du diese Rechnung bezahlst (am besten per Überweisung), dann wären die Kosten absetzbar.
Danke schonmal für die hilfreiche Info .
ich habe in dem Fall getankt und auch die Tankbelege noch. Diese könnte ich dann also geltend machen? Aber nicht mit den Pauschalen 0,3€ wahrscheinlich? Sondern müsste man wohl "seperat" als Ausgaben verrechnen.
Wenn sie mir die Rechnung schreibt müsste Sie es aber wohl auch als Einkommen vermerken, soweit ich informiert bin.
Vielen Dank im Voraus.
Zitat:Wenn sie mir die Rechnung schreibt müsste Sie es aber wohl auch als Einkommen vermerken, soweit ich informiert bin.
Wenn sie eine Rechnung über 270€ schreibt, dann kann sie die 0,30€/km geltend machen. Im Ergebnis ergibt das für sie also einen Gewinn von 0€.
Wenn Du das Benzin gezahlt hast, dann müsste die Rechnung über 270€ abzgl. Benzinkosten lauten.
Steuerpflichtiges Einkommen hat Deine Freundin nur dann, wenn sie durch die Überlassung ihres Autos einen Gewinn im steuerrechtlichen Sinn macht.
-- Editiert von hh am 09.09.2019 12:04
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