Kleinunternehmer Rechnung EU-Ausland

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)
Kleinunternehmer Rechnung EU-Ausland

Hallo zusammen,

hätte eine Frage wie Kleinunternehmer Rechnungen ins EU-Ausland erstellen müssen. Folgender Fall:

Eine Maschine wird ins Ausland verkauft (wird vom Händler für eine neue angekauft). Wie muss die Rechnung gestaltet werden? Mit oder ohne Steuer und wenn ohne mit dem Hinweis auf §19 UStG ?

Gleichzeitig wird eine neue Maschine im gleichen Ausland gekauft (anderer Steuersatz als in DE). Wie muss die Rechnung vom Händler gestaltet werden? Mit oder ohne Steuer und welcher Steuersatz greift?

Hab unterschiedliches gelesen, nämlich man stellt für den Ankauf eine Rechnung ohne Steuer mit dem Hinweis auf §19 UStG und der Leistungsempfänger muss auch keine Steuer zahlen. Ich erhalte eine Rechnung der ausländischen Steuer und zahle die Steuer im Ausland.

Alternativ kann man sich eine Ust ID beschaffen, wobei ich dann für 2 Jahre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen muss, da die ich gezahlten Beträge als gezahlt Vorsteuer in der EÜR ansetzen darf.

Danke euch!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Alternativ kann man sich eine Ust ID beschaffen, wobei ich dann für 2 Jahre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen muss, da die ich gezahlten Beträge als gezahlt Vorsteuer in der EÜR ansetzen darf.


Ja, das wäre eine Alternative die Ustd-Nr. zu bekommen und dem Verkäufer zu zeigen. In dem Fall wirst du die Umsatzsteuer in Deutschland abführen müssen, kriegst du aber keine Vorsteuer zurück, da du ein KU bist. Ein Kleinunternehmer ist genau wie eine normaler Unternehmer verpflichtet die Umsatzsteuererklärung abzugeben. In deinem Fall wirst du nur für den Monat die ustVA abgeben, für den du die Umsatzsteuer an das Fa. abführen musst.

-- Editiert von Charlie@098 am 30.10.2018 10:18

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#2
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke!

Die erste Variante ginge aber auch, oder?

Hat "meine" Rechnung ohne Steuer irgendwelche Nachteile für den Händler oder mich?

Danke!

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2569 Beiträge, 687x hilfreich)

Zitat (von fasti):
Hat "meine" Rechnung ohne Steuer irgendwelche Nachteile für den Händler oder mich?
Nein!

Zitat (von fasti):
Gleichzeitig wird eine neue Maschine im gleichen Ausland gekauft (anderer Steuersatz als in DE). Wie muss die Rechnung vom Händler gestaltet werden? Mit oder ohne Steuer und welcher Steuersatz greift?
Der Ansatz mit der UStIDNr ist für dich von Vorteil, wenn der USt-Satz des Landes des Lieferanten höher ist als der deutsche USt-Satz von 19%.

Beispiel:
Du kaufst eine Maschine, Preis 10.000 € netto, bei einem ungarischen Händler/Hersteller, USt-Satz 27%.

Ohne Verwendung der UStIDNr ist der Umsatz in HU steuerpflichtig, der ungarische Händler/Hersteller verlangt 12.700 € von Dir.

Bei Verwendung deiner UStIDNr verlangt der ungarische Händler/Hersteller nur 10.000 € von Dir. In D versteuerst Du den innergemeinschaftlichen Erwerb mit 19%, so dass dich die Maschine nur 11.900 € kostet.

Ist der USt-Satz niedriger (nur Malta, 18%, und Luxemburg, 17%), zahlst Du drauf!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erneut!

Das mit den Vor- bzw. Nachteilen der unterschiedlichen Steuersätze ist mir klar.

Kann ich bei der ersten Variante die im Ausland bezahlte Steuer auch als Vorsteuer ansetzen, weil bezahlt hab ich sie ja...

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)

Noch eine kleine Ergänzung:

Wie verhält es sich wenn es sich um keinen Kleinunternehmer handelt, sondern um einen Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb?

Rechnung für den Verkauf der alten Maschine (Abgang Anlagevermögen) mit 10,7% gem. §24 UStG und Rechnung für den Kauf der neuen Maschine (Zugang Anlagevermögen) mit dem dem ausländischen Steuersatz, die im Ausland gezahlt wird aber in der EÜR in Zeile 49 als gezahlte Vorsteuer ausgewiesen werden darf und AfA auf den Netto Betrag?

Danke nochmals!

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