Hallo,
ich bin als Kleinunternehmer im Automobilbereich tätig und mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Ich habe nun einen Auftrag von einem Unternehmen aus der Schweiz und wollte wissen, wie es sich mit der Rechnungsstellung verhält. Kann ich eine ganz normale Rechnung stellen mit Vermerk auf die Kleinunternehmerregelung?
Leistungsort ist Deutschland.
Vielen Dank!
Kleinunternehmer Rechnung in die Schweiz
2. Dezember 2019
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Frage vom 2. Dezember 2019 | 22:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinunternehmer Rechnung in die Schweiz
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 00:04
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Wenn der Leistungsort in Deutschland liegt: ja!
#2
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 00:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
Vielleicht etwas übermütig von mir, aber was bedeutet "Leistungsort DE" genau?
Habe jetzt häufig gelesen, dass man es als Kleinunternehmer mit der Rechnungsstellung an ein Unternehmen im Ausland (Hier Drittland) recht einfach hat. Muss ich auf meiner Rechnung in die Schweiz auf irgendetwas achten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 23:34
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatVielleicht etwas übermütig von mir, aber was bedeutet "Leistungsort DE" genau? :
Ich war davon ausgegangen, dass Ihnen der Ort der Leistung bekannt ist.
Was ist es denn für eine Lieferung oder sonstige Leistung und ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer mit Sitz in der Schweiz?
Und jetzt?
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