Kleinunternehmer - Regelung?

29. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
paul675
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer - Regelung?

Ich habe mich Juli 07 selbstständig gemacht und werde vorraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres 16000 Umsatz machen, dh. weniger als 17500 und nächstes Jahr wahrscheinlich weniger als 50000. Das heißt doch, dass ich keine UmSt zahlen muss, oder? Und was muss ich machen, wenn ich nächstes Jahr über 50000 Euro komme?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

§ 19 Abs. 3 Satz 3 und 4 UStG .

Wird innerhalb des Jahres mit der Tätigkeit begonnen, ist der erzielte Umsatz auf einen Jahresumsatz hochzurechnen.

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#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

R 246 Abs. 4 UStR

Bei Aufnahme der Tätigkeit während des Jahres ist für das laufende Jahr die Grenze von 17.500,00 maßgebend und eben nicht die von 50.000,00. Mit der oben aufgeführten Hochrechung ergibt sich eine Umsatzsteuerpflicht von Beginn an.

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