Hallo,
ich bin freiberuflich für eine Behörde tätig. In meinem Vertrag steht:
"Für jede geleistete Stunde von 60 Minuten erhält der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von 30 Euro, soweit eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, einschließlich Mehrwertsteuer."
Wenn ich nun die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, darf ich ja in der Rechnung keine USt ausweisen.
Muss ich dort dann einen Stundenlohn von 25,21 € verlangen (d.h. ohne die USt) ? (dann verzichte ich letzlich ja lieber auf die Kleinunternehmerregelung...)
Oder verlange ich ganz normal die 30 Euro?
Kleinunternehmer-Regelung
24. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2007 | 15:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer-Regelung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Oktober 2007 | 15:31
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Die Behörde hat wahrscheinlich keinen Vorsteuerabzug.
So wie ich das lese zahlt die Behörde 30€ pro Stunde, wenn du Umsatzsteuer ausweist bleiben dir 25,21 wenn nicht hasst du 30€.
Also würde ich keine Umsatzsteuerausweisen, vorausgesetzt du erfüllst die anderen Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung
#2
Antwort vom 24. Oktober 2007 | 17:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann erhälst Du die vollen 30€, wenn Du auf sie verzichtest, dann musst Du von den 30€ noch 4,79€ USt. an das Finanzamt abführen.
Ich würde die Kleinunternehmerregelung daher in Anspruch nehmen, sofern das möglich ist.
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten