Kleinunternehmer Soforthilfe-Antrag, Liquiditätsengpass

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542223-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer Soforthilfe-Antrag, Liquiditätsengpass

Hallo zusammen, ich bin freiberuflicher Trainer, auf Grund der Corona-Krise bekomme ich keine neue Aufträge und darf auch im Moment kein Training anbieten.
Deshalb habe ich mich entschlosse die Kleinunternehmer Soforthilfe auf der Landesebene zu beantragen.
Im Antrag muss man die Höhe des Liquiditätsengpasses angeben. In den FAQs zu diesem Antrag steht, man soll Fixkosten + Lebensunterhalt dazu zusammenzählen. Jetzt ist die Frage, was alles zu dem Lebensunterhalt angerechnet werden kann. Ich stehe bspw. mitten im Umzug in eine andere Stadt, kann ich dann doppelte Mietkosten, Umzugkosten, Renovierung etc. da mitberechnen. Nicht, dass ich im Nachhinein Probleme bekomme...
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand ein paar nützliche Ratschläge/Tips dazu geben könnte, wie ich diesen Wert berechne.


-- Editiert von go542223-82 am 26.03.2020 13:47

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich würde mal schätzen, dass es um die aktuelle messbare finanzielle Belastung geht. Wenn du jetzt also zwei Wohnungen zahlst und das auch länger wegen Corona, dann zählt das.

Die reinen Umzugskosten m.M. nach nicht.

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