Hallo zusammen,
Ich bin Student, bislang Kleinunternehmer und beziehe den Großteil meiner Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als freiberuflicher Musiker. Nebenbei habe ich im Jahre 2010 für einige Monate 2 Jobs auf Lohnsteuerkarte gehabt, als studentische Hilfskraft an der Universität gehabt. Meine Einkünfte haben im vorangegangenen Jahr (2010) den Betrag von 17500 Euro nicht überschritten. Trotzdem muss ich laut meinem Steuerprogramm Steuern zahlen. Woher kommt das?
Nun könnte ich einige Ausgaben und Beträge, die ich gezahlt habe, geltend machen, z.B. sämtliche Versicherungskosten (Haft, Hausrats, Krankenvers, Instrumentenvers), sowie die von mir gezahlten Studiengebühren und Semesterbeiträge. Ebenso habe ich Fahrtkosten (Sprit) zu vielen Auftritten bezahlt.
Gibt es hierzu bereits ein paar Erfahrungswerte? Wo kann ich diese einzelnen Kosten angeben (gelten die genannten Ausgaben z.B. als Werbekosten?).
Was ist mit dem genannten Arbeitnehmerpauschbetrag, kann ich den auch anwenden?
Ich freue mich auf Antworten,
Viele Grüße
Chris
Kleinunternehmer Steuererklärung
29. April 2011
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Frage vom 29. April 2011 | 14:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer Steuererklärung
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#1
Antwort vom 29. April 2011 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Hi,
das kommt daher, daß Sie Einkommens- und Umsatzsteuer verwechseln. Kleinunternehmer sind von der UMSATZSTEUER befreit - Einkommenssteuern zahlen Kleinunternehmer wie jeder andere Mensch auch.
Gruß vom mümmel
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