Kleinunternehmer Strom Kosten absetzten

1. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go607640-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer Strom Kosten absetzten

Hallo zusammen,

Ich hab ein neben Gewerbe als Softwareentwickler.
Für die Arbeit brauche ich einen Server welchen ich zuhause aufgesetzt habe.

Dieser beinhaltet Datensicherungen und Absicherungen von Rechnungen etc.
Der Server läuft durchgehend weil auf dem auch meine Internet Präsenz läuft.

Der Server verbraucht 280 Watt die Stunde was im Jahr 2500kw/800 Euro an kosten verursacht.
Der Stromverbrauch wird durch ein Smarthome gerät aufgezeichnet und kommt in eine Excel Tabelle.

Kann ich diesen Verbrauch als Kleinunternehmer steuerlich absetzen abätzten?
Was mach ich wenn das Finanzamt belege für den Stromverbrauch sehen möchte?
Zeig ich dann denen meine Excel Tabelle?

Viele Grüße und danke für die Hilfe.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go607640-53):
Der Server verbraucht 280 Watt die Stunde

Das ist unglaubwürdig, wenn man auch nur etwas Ahnung von Servern hat weis man das der Stromverbrauch dort durchaus schwankt.



Zitat (von go607640-53):
Der Stromverbrauch wird durch ein Smarthome gerät aufgezeichnet

Und das ist auch amtlich geeicht?



Zitat (von go607640-53):
Was mach ich wenn das Finanzamt belege für den Stromverbrauch sehen möchte?
Zeig ich dann denen meine Excel Tabelle?

Besser die originale vom Smarthomegerät.
Denn Excel Tabellen sind regelmäßig wertlos da sie aufgrund der jederzeitigen Manipulierbarkeit nicht konform zu GoB / GoBD / GoBS sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von go607640-53):
Der Stromverbrauch wird durch ein Smarthome gerät aufgezeichnet und kommt in eine Excel Tabelle.

Die EXCEL-Tabelle würde mir nicht reichen. Das Smarthome-Gerät hätte da schon eine höhere Aussagekraft. Zudem wäre ein Indiz der höhere Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr.

Fraglich wäre, inwieweit dies nur begrenzt abziehbare Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers wären.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
go607640-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 280 Watt sind ein Durchschnitt über 12 Monate. Der Server braucht 6-8 kw Stunden am Tag.

Auf dem Server laufen Festplatten und eine Entwickler Umgebung welche natürlich beim Arbeiten mehr Strom verbraucht.

Ich kann den Server schwer in mein Arbeitszimmer stellen weil der Ziemlich viel Wärme und Geräusche erzeugt. Was mach ich dann jetzt am besten ? Ein gleichwertiger Server online kostet über 200€ im Monat.

Das wäre einfach Geld Verschwendung ☹.

Einer einen Tipp oder wissen wie man sowas am besten macht :/

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go607640-53):
Einer einen Tipp oder wissen wie man sowas am besten macht :/

Ein offizieller, geeichter Stromzähler der nur den Server erfasst, sollte das Problem lösen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Die EXCEL-Tabelle würde mir nicht reichen. Das Smarthome-Gerät hätte da schon eine höhere Aussagekraft. Zudem wäre ein Indiz der höhere Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr.
Die Frage ist hier ja nicht, ob der Stromverbrauch überhaupt anerkannt wird, sondern "nur" in welcher Höhe die Kosten anerkannt werden.

DAS Strom verbraucht wird, dürfte auf Grund der Tätigkeit und des Anlageverzeichnisses wohl unstrittig sein. Solange kein eigener, rein betrieblich genutzter Stromanschluss vorliegt, wird das FA den Verbrauch bzw. die Kosten schätzen, §162 AO. Dabei kann man sicherlich dem FA eine eigene Schätzung -sei es durch eine Excel-Tabelle oder Smarthomegerät- anbieten und das FA KANN diese Schätzung übernehmen und sie somit zur eigenen Schätzung machen. Das FA kann aber auch eine ganz eigene Schätzung -z.B. auf Grund des tatsächlichen Stromverbrauches und des Durchschnitts-Stromverbrauches eines entsprechenden Haushaltes- vornehmen.

Zitat (von go607640-53):
im Jahr 2500kw/800 Euro
Zitat (von Harry van Sell):
Ein offizieller, geeichter Stromzähler der nur den Server erfasst
Es wird sicher darauf ankommen, wie eine Schätzung des FA ausfällt und was für Kosten so ein Zähler in der Zukunft verursacht! Das kann auch schnell unter die Rubrik fallen: "Wir müssen Steuern sparen, egal was es kostet!".

taxpert

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Die Frage ist hier ja nicht, ob der Stromverbrauch überhaupt anerkannt wird, sondern "nur" in welcher Höhe die Kosten anerkannt werden.

Selbstverständlich ging es mir nur um die Höhe, nicht um den Abzug dem Grunde nach.

Wie stehst Du zu der Überlegung, dass ein Abzug der etwaigen Beschränkung unterläge, wenn der Server im häuslichen Arbeitszimmer stünde?

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wie stehst Du zu der Überlegung, dass ein Abzug der etwaigen Beschränkung unterläge, wenn der Server im häuslichen Arbeitszimmer stünde?
Das dürfte sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung sein, denn das Ganze kann dann ja auch n eine ganz andere Richtung gehen ...
Zitat (von go607640-53):
weil der Ziemlich viel Wärme und Geräusche erzeugt
Zitat (von BMF-Schreiben vom 06.10.2017):
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der ... vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient.
...
Nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 EStG fallen Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen ...


taxpert

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ja, klar. (Reine) Sever-, Lager-, Behandlungs- oder ähnliche Räume fallen nicht darunter.
Bezog mich aber ausdrücklich auf das häusliche Arbeitszimmer, in dem auch entsprechende Arbeiten erledigt werden.

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#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Bezog mich aber ausdrücklich auf das häusliche Arbeitszimmer,
Wie gesagt, Einzelfallentscheidung!

Entweder ist die Serveranlage so groß, dass es ein Serverraum ist, in dem gelegentlich Bürotätigkeiten erledigt werden. Oder die Anlage ist so klein, dass man den Verbrauch noch unter dem Punkt "Raumkosten" erfassen müsste. Bleibt ein kleines Mittelfeld, bei dem man überlegen könnte, ob der zusätzliche Stromverbrauch (da sind wir wieder bei dem Ursprungsproblem!) noch unter Raumkosten oder bereits zu den Betriebskosten des Servers zu rechnen ist.

Dazu wird man aber in der Rechtsprechung und der Literatur kaum was finden!

taxpert

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#10
 Von 
go607640-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhmm, jetzt bin ich verwirrter als vorher :D.
Also Fakt ist, ich brauche den Server um meine Tätigkeit auszuüben.
Der Server zieht 7kw am Tag, jeden Tag.

Kann mir die Frage vllt ein Steuerberater beantworten?
Was meint ihr?

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#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von go607640-53):
Kann mir die Frage vllt ein Steuerberater beantworten?
Was meint ihr?

Nicht mehr als hier.

Sicher wäre der geeichte Stromzähler.
M.E. reichen Indizien. Wenn dann vielleicht 100 Euro zu wenig abgezogen werden können, ist das so.

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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wenn dann vielleicht 100 Euro zu wenig abgezogen werden können, ist das so.
... die dann etwa 30 € Steuern im Jahr ausmachen! Was kostet ein ...
Zitat (von Cybert.):
geeichte Stromzähler.


taxpert

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Was kostet ein ...

Je nach Ausführung 20-40 EUR + Montage
Ist übrigens steuerlich absetzbar ...


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#14
 Von 
go607640-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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