Hallo,
Ich habe mich 2013 als Kleinunternehmer angemeldet.
Im Jahr 2013 hatte ich 13.000 Umsatz. Im Jahr 2014 3500€ Umsatz und unerwartet im dritten Jahr 2015 130.000 Umsatz.
War ich 2015 nun noch Kleinunternehmer ? Der Umsatz war nicht vorhersehbar gerade wegen des Umsatzes im Vorjahr. Es gibt ja die 50.000€ Regelung aber die überschreite ich ja mehr als doppelt?
Kleinunternehmer im dritten Jahr 130.000 Umsatz ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



§ 19 UStG
schreibt "voraussichtlich nicht überschreitet".
Dementsprechend ist eine Prognose am Jahresanfang entscheidend und wenn am 01.01. eine derartige Umsatzsteigerung nicht absehbar war, dann bleibt die Kleinunternehmerregelung für 2015 bestehen.
2016 entfällt sie natürlich.
Vielen Dank.
Nun habe ich in Internet gelesen, dass man bei einer Überschreitung der 50.000€ Grenze plausibel erklären sollte wieso dies nicht absehbar war.
Was bedeutet denn plausibel, kann man da was falsch machen ? Auch wenn der Umsatz bereits im Januar zum Vorjahr deutlich gestiegen ist?
Ich habe natürlich trotzdem nie damit gerechnet über 50.000 zu kommen.
Mein Umsatz war zwar 130.000€ davon wurden aber zahlreiche Bestellungen zurück gesendet und ich habe das Geld wieder zurück erstattet. Ist mein tatsächlicher Umsatz dann abzüglich der Erstattungen oder bleibt er bei den 130.000€?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
23 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten