Kleinunternehmer im dritten Jahr 130.000 Umsatz ?

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb434184-24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Kleinunternehmer im dritten Jahr 130.000 Umsatz ?

Hallo,
Ich habe mich 2013 als Kleinunternehmer angemeldet.
Im Jahr 2013 hatte ich 13.000 Umsatz. Im Jahr 2014 3500€ Umsatz und unerwartet im dritten Jahr 2015 130.000 Umsatz.
War ich 2015 nun noch Kleinunternehmer ? Der Umsatz war nicht vorhersehbar gerade wegen des Umsatzes im Vorjahr. Es gibt ja die 50.000€ Regelung aber die überschreite ich ja mehr als doppelt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6039 Beiträge, 1339x hilfreich)

§ 19 UStG schreibt "voraussichtlich nicht überschreitet".

Dementsprechend ist eine Prognose am Jahresanfang entscheidend und wenn am 01.01. eine derartige Umsatzsteigerung nicht absehbar war, dann bleibt die Kleinunternehmerregelung für 2015 bestehen.

2016 entfällt sie natürlich.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb434184-24
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank.
Nun habe ich in Internet gelesen, dass man bei einer Überschreitung der 50.000€ Grenze plausibel erklären sollte wieso dies nicht absehbar war.
Was bedeutet denn plausibel, kann man da was falsch machen ? Auch wenn der Umsatz bereits im Januar zum Vorjahr deutlich gestiegen ist?
Ich habe natürlich trotzdem nie damit gerechnet über 50.000 zu kommen.

Mein Umsatz war zwar 130.000€ davon wurden aber zahlreiche Bestellungen zurück gesendet und ich habe das Geld wieder zurück erstattet. Ist mein tatsächlicher Umsatz dann abzüglich der Erstattungen oder bleibt er bei den 130.000€?

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