Kleinunternehmer oder Freiberufler wegen Einnahmen druch Affiliate-Links?

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Saschsquatsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer oder Freiberufler wegen Einnahmen druch Affiliate-Links?

Hallo Forennutzer,

wenn man auf seinem Blog Produkte bewertet und auch per Affiliate-Link Einnahmen durch so gewonnene Neukunden generiert, würdet Ihr dann sagen man ist "Berater" und somit freiberuflich oder ist das eher etwas wo man sich als Kleinunternehmer anmelden sollte?

Danke für Eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Das ist eher etwas wie ein freiberuflicher Kleinunternehmer wenn der Umsatz pro Jahr weniger als 17.500 Euro beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

M.E. liegt eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG vor, für das eine Gewerbeanmeldung erfolgen sollte.
Für die umsatzsteuerliche Betrachtung ist es für die Kleinunternehmerregelung egal, ob es eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ist. So sind auch Ärzte und Rechtsanwälte und Wohnungsvermieter (Klein-)Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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