Hallo Forennutzer,
wenn man auf seinem Blog Produkte bewertet und auch per Affiliate-Link Einnahmen durch so gewonnene Neukunden generiert, würdet Ihr dann sagen man ist "Berater" und somit freiberuflich oder ist das eher etwas wo man sich als Kleinunternehmer anmelden sollte?
Danke für Eure Hilfe!
Kleinunternehmer oder Freiberufler wegen Einnahmen druch Affiliate-Links?
4. August 2017
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Frage vom 4. August 2017 | 20:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer oder Freiberufler wegen Einnahmen druch Affiliate-Links?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 4. August 2017 | 20:52
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Das ist eher etwas wie ein freiberuflicher Kleinunternehmer wenn der Umsatz pro Jahr weniger als 17.500 Euro beträgt.
#2
Antwort vom 4. August 2017 | 22:11
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
M.E. liegt eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG
vor, für das eine Gewerbeanmeldung erfolgen sollte.
Für die umsatzsteuerliche Betrachtung ist es für die Kleinunternehmerregelung egal, ob es eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ist. So sind auch Ärzte und Rechtsanwälte und Wohnungsvermieter (Klein-)Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne.
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