Kleinunternehmer und Aushilfslehrer auf Honorarbasis

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eine_Frage_nur
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer und Aushilfslehrer auf Honorarbasis

Hallo und einen schönen guten Tag,
angenommen ich bin Kleinunternehmer und habe außerdem eine Stelle, einen Tag die Woche als Honorarkraft. Die Stelle hat nicht wirklich etwas damit zu tun, was ich als Selbständiger mache.
Was ich bisher herausbekommen habe, ist, dass ich die Übungsleiterpauschale von 2400 € im Jahr definitiv dafür anrechnen könnte.
Aber rechne ich das Einkommen aus der Honorarkraftstelle zu meinem Umsatz als Kleinunternehmer? Und wenn nicht, wie müsste ich diese dann versteuern? Niemand konnte mir das bisher beantworten. Ich möchte aber, bevor ich die Stelle annehme, das sicher wissen.
Ich danke euch vorab schon Mal und hoffe auf euer Wissen :-)
Viele Grüße

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Als Unternehmer hat man nur ein Unternehmen. Daher ist der Umsatz als Honorarkraft zu dem übrigen hinzuzurechnen und danach auch die Beibehaltung der Kleinunternehmerregelung zu beurteilen.

Möglicherweise gilt für die Tätigkeit als Lehrer aber auch eine Umsatzsteuerbefreiung. Dies müssten Sie mit Ihrem Auftraggeber klären, der ggf. eine solche Befreiung vorliegen hat.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen