Hallo und einen schönen guten Tag,
angenommen ich bin Kleinunternehmer und habe außerdem eine Stelle, einen Tag die Woche als Honorarkraft. Die Stelle hat nicht wirklich etwas damit zu tun, was ich als Selbständiger mache.
Was ich bisher herausbekommen habe, ist, dass ich die Übungsleiterpauschale von 2400 € im Jahr definitiv dafür anrechnen könnte.
Aber rechne ich das Einkommen aus der Honorarkraftstelle zu meinem Umsatz als Kleinunternehmer? Und wenn nicht, wie müsste ich diese dann versteuern? Niemand konnte mir das bisher beantworten. Ich möchte aber, bevor ich die Stelle annehme, das sicher wissen.
Ich danke euch vorab schon Mal und hoffe auf euer Wissen :-)
Viele Grüße
Kleinunternehmer und Aushilfslehrer auf Honorarbasis
11. September 2017
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Frage vom 11. September 2017 | 20:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer und Aushilfslehrer auf Honorarbasis
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 11. September 2017 | 22:45
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Als Unternehmer hat man nur ein Unternehmen. Daher ist der Umsatz als Honorarkraft zu dem übrigen hinzuzurechnen und danach auch die Beibehaltung der Kleinunternehmerregelung zu beurteilen.
Möglicherweise gilt für die Tätigkeit als Lehrer aber auch eine Umsatzsteuerbefreiung. Dies müssten Sie mit Ihrem Auftraggeber klären, der ggf. eine solche Befreiung vorliegen hat.
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