Hallo zusammen,
ich bin neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit (Festangestellt) als freier Journalist tätig und nutze für diese Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Nun muss ich erstmals eine Einnahme-Überschussrechnung für 2017 online abgeben und bin mir nicht sicher, ob ich neben den überschaubaren Einkünften (ca. 1500 Euro) noch etwas anderes angeben muss? Ausgaben habe ich praktisch keine, außer Strom / Internet und vielleicht hier und da mal eine kurze Autofahrt. Wäre es „verschenkt", wenn ich hier keine Ausgaben angebe? Bringt mir das was und falls ja, wie gebe ich das an? Gibts da eine Pauschale?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnungung.
28. Februar 2019
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Frage vom 28. Februar 2019 | 23:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnungung.
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