Kleinunternehmer verschiedene Fragen.

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Kleinunternehmer verschiedene Fragen.

Verschiedenes. Danke im Voraus. :)

1. Gehören absetzbare Betriebsausgaben zum Umsatz, der zu den 17500€ zählt. (So wie ich las schon.)

2. Steuern absetzen, kann ich nur, wenn ich Einkommenssteuer zahle?

3. Nebenberuflich: Zählt die Einkommenssteuer gewerblich zu meinen Steuern aus der Haupttätigkeit dazu/zusammen?
Ist ja eine Steuererklärung.

Einkommenssteuer ist erst ab 8820€. Den Gewinn würde ich mit meinem Gewerbe unterschreiten, somit Einkommenssteuer unrelevant?

4. Sonstige relevante Steuern? So etwas wie Sozialabgaben/Soli usw.? Und die Grenzen?
(Rentenversicherung und Kirchensteuer entfällt.)

5. Als Azubi wenig verdienst + Nebengewerbe. Kann die Krankenkasse aufgrunde des Finanzaspektes Geld einfordern, trotz geringer Stundenzahl des Nebengewerbes?

6. Bsp.: ALG 2, mit Arbeitslosigkeit müsste ich keine Krankenversicherung zahlen, da Jobsuche. So wie ich las.

7. Bsp.: als Kleinunternehmer kaufe ich Spiele auf Steam.
Über eine andere Währung. Darauf ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, nach dem Kauf (nur eine Übersicht und keine nach deutschem Recht gültige Rechnung). Vor dem Kauf steht: "Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer." Ist das jetzt mein Problem? Ignorieren?
Bei Kauf in Euro wurde die Steuer , nach dem Kauf, angezeigt.
Steam hat einen Sitz in den USA und Deutschland. Es gibt keine richtige Rechnung. Jedoch bei Zahlung mit Euro über PayPal war ersichtlich, dass die amerikanische Adresse vermerkt war, jedoch wurde anderweitig die deutsche Mehrwertsteuer angezeigt.

Kann ich dennoch es als Inland vermerken und muss keine Vorsteuer zahlen, bei Zahlung mit ausländischer Währung?


-- Editiert von Mitglied1900 am 23.11.2018 16:18

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat:
1. Gehören absetzbare Betriebsausgaben zum Umsatz, der zu den 17500€ zählt. (So wie ich las schon.)

Nein, ist ja nicht Ihr Umsatz!
Zitat:
2. Steuern absetzen, kann ich nur, wenn ich Einkommenssteuer zahle?

Sie meinen, Betriebsausgaben absetzen? Das können Sie immer. Die Frage, ob Sie ESt zahlen müssen, entscheidet sich, nachdem Sie eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung abgegeben haben.

Zitat:
3. Nebenberuflich: Zählt die Einkommenssteuer gewerblich zu meinen Steuern aus der Haupttätigkeit dazu/zusammen?

Ja, es wird eine Summe der Einkünfte gebildet, aus denen gewerbliche und die aus nichtselbständiger Arbeit zusammengerechnet werden.

Zitat:
Einkommenssteuer ist erst ab 8820€. Den Gewinn würde ich mit meinem Gewerbe unterschreiten, somit Einkommenssteuer unrelevant?

Kommt darauf an, ob Sie weitere Einkünfte haben. Wenn nicht, müssen Sie keine ESt zahlen, aber evtl. dennoch eine ESt-Erklärung abgeben.

Zitat:
4. Sonstige relevante Steuern? So etwas wie Sozialabgaben/Soli usw.? Und die Grenzen?
(Rentenversicherung und Kirchensteuer entfällt.)

SolZ sind 5,5 % der ESt


-- Editiert von Cybert. am 23.11.2018 17:02

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kommt darauf an, ob Sie weitere Einkünfte haben. Hat er, wenn ich "Als Azubi wenig verdienst + Nebengewerbe" richtig interpretiere.
Kann die Krankenkasse aufgrunde des Finanzaspektes Geld einfordern, trotz geringer Stundenzahl des Nebengewerbes? Kann sie - vor allem dann, wenn man im Nebengewerbe mehr verdient als in der Ausbildung.
ALG 2, mit Arbeitslosigkeit müsste ich keine Krankenversicherung zahlen, da Jobsuche. So wie ich las. Aber daß dann die Einkünfte aus dem Nebengewerbe weitgehend auf das Alg 2 angerechnet werden, wissen Sie?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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