Kleinunternehmerrechnung absetzen

30. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wc123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerrechnung absetzen

Hallo, mich würde folgendes interessieren:
Wenn ich für einen Bekannten eine Website bauen würde und ich kein Gewerbe hätte, da dies eine einmalige private Dienstleistung ist, und ich ihm dann eine Rechnung ohne Ausweisung der Mwst. schreiben würde (Nach Kleinunternehmerregelung). Könnte er die Rechnung dennoch in irgendeiner Form steuerlich absetzen? Oder für ihn begünstigend verbuchen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Wc123):
ich kein Gewerbe hätte

Zitat (von Wc123):
Nach Kleinunternehmerregelung

Finde den Widerspruch...



Zitat (von Wc123):
Könnte er die Rechnung dennoch in irgendeiner Form steuerlich absetzen? Oder für ihn begünstigend verbuchen?

Er kann die Kosten erst mal als Betriebsausgabe geltend machen.
In wie weit das dann bei einer eventuellen Nachprüfung standhält kann keiner vorhersagen, die Aussichten sind aber durchaus gut.




-- Editiert von Harry van Sell am 30.04.2022 15:18

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn es eine einmalige Sache ist, sind Sie kein Unternehmer, mithin auch kein Kleinunternehmer.

Die Kosten dürften als Betriebsausgabe abziehbar sein. Wie Harry bereits sagte, kann es zu Nachfragen kommen.
Zudem kann sich für Sie eine Steuerpflicht aus § 22 Abs. 3 ergeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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