Ich nehme die Kleinunternehmerregelung seit Gründung im Jahr 2021 in Anspruch.
Bisher waren hier nach gültigem Steuerrecht immer meine erzielten Brutto Umsätze in Ansatz zu bringen.
Wenn ich bisher Wareneinkäufe getätigt habe verbuchte ich natürlich immer den Bruttobetrag.
Bei Einnahmen ebenso. Bei RE-Stellung verwies ich auf Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG.
Fakt:
Seit dem 01.01.2025 wurden diese Umsatzgrenzen deutlich auf 25.000 € angehoben.
Und hierbei handelt es sich aber angeblich nun um 25.000 EUR netto Umsatz.
Das verstehe ich so nicht.
Bisher immer Brutto jetzt auf einmal Netto?
Muss ich nun aus meinen erzielten Bruttoumsätzen die jeweilige Steuer 7% / 19% herausrechnen.
Das würde ja bedeuten
25.000€ netto bei wären + 7% MwSt: 1750,00 €=Brutto: 26750,00 €
25.000€ netto bei + 19% MwSt: 4750,00 €= Brutto: 29750,00 €
Abschlussfrage
Darf ich nun 25.000€ zzgl. der jeweiligen MwSt. in Ansatz bringen bei meinem Gesamtumsatz 2025?
Und muss ich dann bei Re Stellung oder Einnahmen auch die MwSt. berechnen/berücksichtigen?
Vorab vielen Dank für euere Stellungnahme
Kleinunternehmerregelung 2025 mit 25.000€ netto oder brutto?!
15. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2025 | 08:49
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung 2025 mit 25.000€ netto oder brutto?!
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#1
Antwort vom 15. März 2025 | 09:14
Von
Status: Unbeschreiblich (49207 Beiträge, 17318x hilfreich)
ZitatBisher immer Brutto jetzt auf einmal Netto? :
Und was wäre jetzt der Unterschied bei einem Kleinunternehmer?
#2
Antwort vom 15. März 2025 | 11:09
Von
Status: Richter (8835 Beiträge, 1878x hilfreich)
Es handelte sich immer um den Nettoumsatz. Daran hat sich nichts geändert
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#3
Antwort vom 16. März 2025 | 12:03
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatEs handelte sich immer um den Nettoumsatz. Daran hat sich nichts geändert :
Das ist so nicht richtig!
„Kleinunternehmer" ist keine Rechtsform. Wenn du als Kleinunternehmer/in arbeitest, nutzt du eine besondere steuerliche Regelung, die in der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) festgelegt ist. Freiberufler/innen und Gewerbetreibende verschiedenster Branchen können Kleinunternehmer/innen sein. Der einzige ausschlaggebende Faktor ist der jährliche Umsatz, für den du normalerweise Umsatzsteuer zahlen müsstest.
Ob du Kleinunternehmer/in wirst, entscheidest du freiwillig, solange du nicht mehr als 25.000 EUR netto (bis 2024: 22.000 EUR brutto) im Jahr verdienst. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichtest, obwohl du sie in Anspruch hättest nehmen können, bist du fünf Jahre lang an diese Entscheidung gebunden.
#4
Antwort vom 16. März 2025 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (49207 Beiträge, 17318x hilfreich)
ZitatDas ist so nicht richtig! :
Warum nicht?
Zitat„Kleinunternehmer" ist keine Rechtsform. Wenn du als Kleinunternehmer/in arbeitest, nutzt du eine besondere steuerliche Regelung, die in der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) festgelegt ist. Freiberufler/innen und Gewerbetreibende verschiedenster Branchen können Kleinunternehmer/innen sein. Der einzige ausschlaggebende Faktor ist der jährliche Umsatz, für den du normalerweise Umsatzsteuer zahlen müsstest. :
Ob du Kleinunternehmer/in wirst, entscheidest du freiwillig, solange du nicht mehr als 25.000 EUR netto (bis 2024: 22.000 EUR brutto) im Jahr verdienst. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichtest, obwohl du sie in Anspruch hättest nehmen können, bist du fünf Jahre lang an diese Entscheidung gebunden.
Korrekt, aber was hat das mit der Frage brutto/netto zu tun?
#5
Antwort vom 16. März 2025 | 13:22
Von
Status: Richter (8835 Beiträge, 1878x hilfreich)
ZitatKorrekt, aber was hat das mit der Frage brutto/netto zu tun? :
nichts...
Ich brauche auch keine Erklärung, was die Kleinunternehmerregelung ist. Ich habe selber eine Firma. Nutze diese Regelung aber eben nicht.
#6
Antwort vom 16. März 2025 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (36861 Beiträge, 6212x hilfreich)
Was ist denn die Quelle für deine *Begründung*?
Du bist bereits seit 2021 *Gründer*.ZitatDas verstehe ich so nicht. :
Quelle:
https://gruenderplattform.de/ratgeber/kleinunternehmerregelung#:~:text=Neue%20UmsatzgrenzenBitte nachlesen:
Ändert sich die Kleinunternehmerregelung 2025?
Ja! Zum Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung umfassend überarbeitet.
--->....Im ersten Jahr (der Gründung) darfst du nun 25.000 EUR netto Umsatz erwarten.
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