Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir hier jemand zu folgendem Thema weiterhelfen...
Ich bin Beamter und habe eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmer angemeldet. Wie verhält es sich, wenn ich Ware im Jahr 2020 kaufe aber erst im Jahr 2021 verkaufe (wie kann ich dann Gewinn und Verlust berechnen?) ? Ich kann ja schlecht Ausgaben für Ware bei meinen Beamtenbezügen geltend machen...
Also wie und unter welchem Punkt kann ich das bei der Steuererklärung 2021 angeben?
Danke und Gruß Timo
-- Editiert von Mahoney 3 am 15.12.2020 13:07
-- Editiert von Mahoney 3 am 15.12.2020 13:08
-- Editiert von Mahoney 3 am 15.12.2020 13:08
Kleinunternehmerregelung Jahreswechsel
15. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2020 | 13:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung Jahreswechsel
#1
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 13:27
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1284x hilfreich)
Zitat :wie kann ich dann Gewinn und Verlust berechnen?
Bei EÜR ist der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich.
Zitat :Ich kann ja schlecht Ausgaben für Ware bei meinen Beamtenbezügen geltend machen...
Richtig!
Vorweggenommene Betriebsausgaben, wenn Betrieb jetzt aufgenommen wird.
Anlage G.
Steuererklärung muss dann elektronisch erfolgen.
Gewerbe wurde bereits abgemeldet?
#2
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 13:59
Von
Status: Student (2449 Beiträge, 851x hilfreich)
Zitat :Wie verhält es sich, wenn ich Ware im Jahr 2020 kaufe aber erst im Jahr 2021 verkaufe (wie kann ich dann Gewinn und Verlust berechnen?) ? Ich kann ja schlecht Ausgaben für Ware bei meinen Beamtenbezügen geltend machen...
So, bitte nicht falsch verstehen. Aber das Ergebnis solch eklatanten Unwissens sehe ich hier öfter über meinen Schreibtisch wandern:
Bitte such Dir einen Steuerberater oder mach wenigstens einen Gründerkurs bei der IHK oder ähnlichen Anbietern!
Die gestellte Frage hat @Cybert ja schon erschöpfend beantwortet. Allerdings befürchte ich, dass da noch weitere Punkte offen sind, die Dir unter Umständen noch gar nicht klar sind.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 15:13
Von
Status: Unparteiischer (9978 Beiträge, 2092x hilfreich)
Zitat:Bitte such Dir einen Steuerberater oder mach wenigstens einen Gründerkurs bei der IHK oder ähnlichen Anbietern!
Sehe ich genausp
Zitat:eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmer angemeldet
schon alleine da fängt das Problem an. Du hast ein Gewerbe angemeldet. Und du nutzt die sogenannte Kleinunternehmerregelung
#4
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 16:01
Von
Status: Junior-Partner (5949 Beiträge, 2620x hilfreich)
Zitat :Du hast ein Gewerbe angemeldet. Und du nutzt die sogenannte Kleinunternehmerregelung
Das steht da nicht.
Es könnte auch die reine Anzeige der Nebentätigkeit gegenüber dem Dienstherrn gemeint sein.
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