Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer Rechnung Landwirt

31. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
berater85
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer Rechnung Landwirt

Hallo,
ich habe 2 ha Forst und 15 ha verpachtete landwirtschaftliche Flächen. Damit nur noch eine aktive Forstwirtschaft.
Zudem gibt es einen 29 kWp PV-Anlage mit Einspeisevergütung.
Seit 2024 habe ich die Kleinunternehmerregelung beantragt und die monatliche Abschlagszahlung der PV wird damit ohne Umsatzsteuer ausbezahlt.
Soweit ich das verstanden habe, ist daher auch keine Umsatzsteuervoranmeldung und auch keine Umsatzsteuererklärung für die PV notwendig.
Die Gesamtumsätze aus PV und LuF sind kleiner als die 17.500€. Die Pachteinnahmen sind umsatzsteuerfrei und zählen nicht dazu.
Ich war vor der Kleinunternehmerregelung pauschalierter Landwirt mit den ca. 7,8% Umsatzsteuer und dafür gab es kein Umsatzsteuervorabzug bzw. keine Umsatzsteuererklärung.
Nun würde ich gerne eine landwirtschaftliche Maschine verkaufen.
Muss ich nun in der Rechnung für die Maschine die Umsatzsteuer gesondert ausweisen oder darf ich die gar nicht ausweisen?
Eigentlich ging ich davon aus, dass ich bei Kleinunternehmerreglung für alle selbstständigen Tätigkeiten keine Umsatzsteuer mehr in den Rechnungen angeben darf. Ich habe gelesen, dass man ansonsten bei der Kleinunternehmerregelung die falsch bzw. unberechtigterweise berechnete Umsatzsteuer an den Staat abführen muss.
Meine Frage ist daher, da ich von meinem Steuerberaterbüro eine Rechnungsvorlage mit der ausgewiesenen pauschalierten Umsatzsteuer (ca. 7,8%) für die Maschine bekommen habe und ich es nicht verstehe, weshalb nun mit ausgewiesener Umsatzsatzsteuer. Bin ja Kleinunternehmer.
Gibt es eine Sonderregelung oder einen anderen Hintergrund von der ich nichts weiß oder ist die Rechnungsvorlage einfach hinsichtlich der Umsatzsteuer falsch? Oder ist das aus welchen Gründen auch immer rein vorsorglicher Natur, falls man doch die 17.500€ mal überschreiten würde?
Besten Dank.

Gruß




4 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5404 Beiträge, 1287x hilfreich)

Zitat (von berater85):
Muss ich nun in der Rechnung für die Maschine die Umsatzsteuer gesondert ausweisen oder darf ich die gar nicht ausweisen?

Letzteres.

Es wurden in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem 1.1.24 keine Wirtschaftsgüter mit Vorsteuerabzug gekauft?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
berater85
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Es wurden in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem 1.1.24 keine Wirtschaftsgüter mit Vorsteuerabzug gekauft?


Hallo.
2023 wurde eine Maschine inkl. Mwst gekauft.. Aber es fand kein Vorsteuerabzug statt. Ich war Pauschalierer in der LuF.
Warum bekomme ich dann eine Vorlage mit Umsatzsteuer?
bzw. per E-mail erhielt ich die Antwort:
"Die Kleinunternehmerregelung ist unabhängig von der Pauschalierung. Lediglich für die Umsatzgrenze werden beide Betriebe zusammengerechnet."
Verstehe ich aber nicht, was die mir damit sagen wollen

-- Editiert von User am 31. Juli 2025 12:43

-- Editiert von User am 31. Juli 2025 12:46

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5404 Beiträge, 1287x hilfreich)

Abschnitt 24.7 UStAE:.
"(4) 1Hat ein Land- und Forstwirt eine Erklärung nach § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG nicht abgegeben, führt er aber neben den in § 24 Abs. 1 UStG bezeichneten Umsätzen auch andere Umsätze aus, sind für die Anwendung des § 19 UStG [1] bei der Ermittlung des jeweils maßgeblichen Gesamtumsatzes die land- und forstwirtschaftlichen Umsätze und die anderen Umsätze zu berücksichtigen. 2Soweit der Unternehmer die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirkten Umsätze nicht aufgezeichnet hat (§ 67 UStDV), sind sie nach den Betriebsmerkmalen und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse zu schätzen. 3Die Anwendung des § 19 UStG [2] beschränkt sich auf die Umsätze außerhalb der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG. 4Für die Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung."

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
berater85
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Danke.
ist nicht der Passus auch der Entscheidene?
(1) 1Führt ein Unternehmer neben Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch noch andere Umsätze aus, ist insoweit § 24 UStG nicht anwendbar (§ 24 Abs. 3 UStG). 2Das bedeutet, dass der Unternehmer mit den außerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätzen der Besteuerung nach den dafür geltenden Vorschriften unterliegt. 3Dies schließt bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG ein (vgl. BFH-Urteil vom 3. 12. 1998, V R 48/98, BStBl 1999 II S. 150).

Kannst du mir deinen Auszug und den obigen kurz für Laien erklären?
hat dann mein Steuerberater doch recht, dass ich die Umsatzsteuer dennoch meiner Kleinunternehmerregelung bei Rechnung der LuF ausweisen muss?

Zudem heisst es in deinem Auszug:
4Für die Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung.

-- Editiert von User am 31. Juli 2025 14:06

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