Kleinunternehmerregelung - Vorjahr und Gründungsjahr

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Pseudonym2007
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung - Vorjahr und Gründungsjahr

Ich hab mal eine Frage zur Kleinunternehmerregelung: Hier heisst er wörtlich:

[...der Umsatz...]
im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und
im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
.

So, ich gründe eine Firma, im ersten Jahr 16.000 Umsatz im zweiten Jahr 40.000 Umsatz. Dann kann ich klar die Umsatsteuerfreie Methode wählen. Im dritten Geschäftsjahr dann wieder 40.000 Umsatz. Dann ist aber der Passus:

>>im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat<<

nicht erfüllt. Das Vorjahr (das 2. Geschäftsjahr) hat ja 40.000 Umsatz.

Im Gesetzestext steht ja nur was von Vorjahr NICHT von Gründungsjahr.
Wie deutet ihr das?

MFG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

In dem von Dir genannten Beispiel entfällt für das dritte Jahr die Kleinunternehmerregelung.

Ich habe auch gewisse Probleme, nachzuvollziehen, was an dieser Regelung unverständlich für Dich ist.

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#2
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Hätte da auch mal eine Frage.

Wenn ich im Gründungsjahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, über 17.5k Umsatz mache, bin ich dann zwangsweise im zweitem bzw. im Jahr nach der Gründung von der Kleinunternehmerregelung befreit?

Danke,
Chris

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#3
 Von 
colonius100
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja, es hat nichts mit dem Gründungsjahr zu tun. Ansonsten hat es im laufenden Jahr mit einer SCHÄTZUNG des Ümsatzes zu tun. Wenn ich tatsächlich und auch glaubhaft machen kann, dass ich SCHÄTZE der Umsatz gleibt unter €40.000 kann ich weiterhin Rg. ohne USt. schreiben, auch wenn mein Umsatz im nachhinein höher als € 40.000 ausfällt.
Nur im darauf folgenden Jahr ist dann Sennse.

Gruß aus den Oberbergischen
Jörg

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#4
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Hey,
aber es sind doch 17.5k, und nicht 40.000, oder liege ich da falsch?

Danke,
Chris

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

quote:
So, ich gründe eine Firma, im ersten Jahr 16.000 Umsatz im zweiten Jahr 40.000

Hier kommt es ja erstmal drauf an, wann die Gründung war. Wenn im Jahr, dann ist der Umsatz hochzurechnen. Und wenn schon gleich erkannt wird, dass der Umsatz 17.500 € übersteigen wird, dann ist man von Anfang an kein Kleinunternehmer.

Achja, wenn ich mir die Fragen hier so insgesamt ansehe, von allen Beteiligten, dann sollte man sich zu Beginn steuerliche Hilfe holen.

_

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