Ich hab mal eine Frage zur Kleinunternehmerregelung: Hier heisst er wörtlich:
[...der Umsatz...]
im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und
im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
.
So, ich gründe eine Firma, im ersten Jahr 16.000 Umsatz im zweiten Jahr 40.000 Umsatz. Dann kann ich klar die Umsatsteuerfreie Methode wählen. Im dritten Geschäftsjahr dann wieder 40.000 Umsatz. Dann ist aber der Passus:
>>im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat<<
nicht erfüllt. Das Vorjahr (das 2. Geschäftsjahr) hat ja 40.000 Umsatz.
Im Gesetzestext steht ja nur was von Vorjahr NICHT von Gründungsjahr.
Wie deutet ihr das?
MFG
Kleinunternehmerregelung - Vorjahr und Gründungsjahr
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



In dem von Dir genannten Beispiel entfällt für das dritte Jahr die Kleinunternehmerregelung.
Ich habe auch gewisse Probleme, nachzuvollziehen, was an dieser Regelung unverständlich für Dich ist.
Hätte da auch mal eine Frage.
Wenn ich im Gründungsjahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, über 17.5k Umsatz mache, bin ich dann zwangsweise im zweitem bzw. im Jahr nach der Gründung von der Kleinunternehmerregelung befreit?
Danke,
Chris
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ja, es hat nichts mit dem Gründungsjahr zu tun. Ansonsten hat es im laufenden Jahr mit einer SCHÄTZUNG des Ümsatzes zu tun. Wenn ich tatsächlich und auch glaubhaft machen kann, dass ich SCHÄTZE der Umsatz gleibt unter €40.000 kann ich weiterhin Rg. ohne USt. schreiben, auch wenn mein Umsatz im nachhinein höher als € 40.000 ausfällt.
Nur im darauf folgenden Jahr ist dann Sennse.
Gruß aus den Oberbergischen
Jörg
Hey,
aber es sind doch 17.5k, und nicht 40.000, oder liege ich da falsch?
Danke,
Chris
quote:
So, ich gründe eine Firma, im ersten Jahr 16.000 Umsatz im zweiten Jahr 40.000
Hier kommt es ja erstmal drauf an, wann die Gründung war. Wenn im Jahr, dann ist der Umsatz hochzurechnen. Und wenn schon gleich erkannt wird, dass der Umsatz 17.500 € übersteigen wird, dann ist man von Anfang an kein Kleinunternehmer.
Achja, wenn ich mir die Fragen hier so insgesamt ansehe, von allen Beteiligten, dann sollte man sich zu Beginn steuerliche Hilfe holen.
_
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten