Kleinunternehmerregelung überschritten?

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Damogran
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung überschritten?

Hallo zusammen,

ich habe im letzten Jahr rund 300€ aus einer Beteiligung an einer GbR eingenommen und 17500€ aus einer neu aufgenommenen freiberuflichen (Neben-)Tätigkeit. Die Einnahme von 300€ war eigentlich nicht geplant, sondern ist nur dadurch entstanden, dass die GbR auf Wunsch eines anderen Gesellschafters abgewickelt werden musste und daher schnell noch Rechnungen gestellt wurden.

Da die GbR als Gewerbe angemeldet wurde (Webdesign, Softwareentwicklung) und in der IHK Zwangsmitglied wurde, ging ich davon aus, dass dies gewerbliche Einkünfte sind und habe sie auch so in der Steuererklärung vermerkt.

Nun habe ich den Bescheid vom Finanzamt erhalten, dass die Beteiligung unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingeordnet wurde und nicht wie erwartet unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".

Jetzt ist mir unklar: Habe ich damit den Maximalwert von 17500€ für die Kleinunternehmerregelung überschritten? Oder wird das sowieso zusammengezählt? Und teilt mir das das Finanzamt dann auch noch mit, wenn die das so sehen?

Und wenn ich die Grenze überschritten haben sollte, was heißt das für dieses Jahr? Ich habe ja bereits Rechnungen mit Bezug auf die Kleinunternehmerregelung ausgestellt.

Vielen Dank für eure Antworten

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Was waren da für die Rechnungen, die sie an GbR gestellt haben? Der Gewinn aus der Beteiligung an einer GbR bedeutet: GbR macht einen Gewinn und dieser Gewinn wird dann den Gesellschaftern zugeordnet. Da werden keine Rechnungen gestellt und dieser Gewinn
ist nicht umsatzsteuerbar.

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#2
 Von 
Damogran
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte damit sagen, dass die GbR Rechnungen an ihre Kunden gestellt hat und dann nach Verteilungsschlüssel 300€ davon an mich gegangen sind (die GbR wurde danach dann aufgelöst, kein weiteres Vermögen vorhanden).

Meine eigentliche Frage ist: Fließen irgendwie die Einnahmen aus der Beteiligung an der GbR in die Berechnung, ob die Grenze für die Kleinunternehmerregelung überschritten ist, ein oder ist das komplett getrennt? (Es erscheint in meiner persönlichen Steuererklärung zusammen unter der selben Überschrift. Daher meine Befürchtung, dass das so ist.) Die Aussage "dieser Gewinn ist nicht umsatzsteuerbar." lässt mich Annehmen, dass es nicht einfließt. Sehe ich das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Dann sollen sie sich keine Sorgen machen. Umsatzsteuerlich werden die Einnahmen gar nicht erfasst. Es spielt keine Rolle, ob es um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit geht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Die GbR ist neben der Einzelunternehmung eigenständiges Steuersubjekt der Umsatzsteuer. Die Umsätze der GBR gehen somit nicht ein in die Grenze für die Kleinunternehmerregelung des Einzelunternehmens.

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