Hallo,
ich betreibe seit längerem eine selbständige Nebenbeschäftigung und nehme dafür die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Nun möchte ich eine PV-Anlage auf meinem Hausdach installieren und dafür auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Da dies nur rückwirkend möglich ist, müsste ich für meine Nebenbeschäftigung alle bisher erstellten Rechnungen korrigieren und zukünftig auch für die Nebenbeschäftigung eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das möchte ich vermeiden.
Kann ich die PV-Anlage zusammen mit meiner Frau erwerben und betreiben, so dass ich als Einzelunternehmer weiterhin die Kleinunternehmerregelung für die selbständige Nebenbeschäftigung in Anspruch nehmen kann?
Hanomax
Kleinunternehmerregelung und PV-Anlage mit Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
2. Juli 2018
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Frage vom 2. Juli 2018 | 21:19
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung und PV-Anlage mit Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. Juli 2018 | 07:09
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Haus gehört uns beiden. Wie muss ich das beim Finanzamt anmelden, damit das funktioniert? Eine GbR möchte ich nicht gründen.
Hanomax
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#3
Antwort vom 3. Juli 2018 | 07:38
Von
Status: Student (2277 Beiträge, 610x hilfreich)
Anzeige der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nach §138 AO (formlos). Eine eigene Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist bei PV-Anlagen nicht notwendig. Den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" kann man aber auch auf der Internetseite seines FA herunterladen und als Anzeige nach §138 AO "verwenden".ZitatWie muss ich das beim Finanzamt anmelden, damit das funktioniert? :
Die GbR entsteht bereits durch das gemeinsame Betreiben der PV-Anlage! Es ist aber keine eigene Steuererklärung zur "Einheitlich und gesonderten Feststellung" notwendig, §180 Abs.3 Nr.2 AO .ZitatEine GbR möchte ich nicht gründen. :
Da künftig gewerbliche Einkünfte vorliegen, ist die ESt-Erklärung künftig elektronisch abzugeben, die notwendige Gewinnermittlung (Anlage EÜR) dazu authentifiziert zu übermitteln.
Die USt ist äußerst formalistisch! Es ist daher extrem darauf zu achten, dass sämtliche Rechnungen und Verträge immer und ausschließlich auf beide Ehegatten lauten!
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