Kleinunternhemerregelung neben dem Hauptberuf

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
JoeCie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternhemerregelung neben dem Hauptberuf

Hi zusammen,

ich hätte mal eine Frage auf die ich irgendwie nicht so recht eine Antwort finde. Ich bin Grafiker und fest angestellt. Ab und zu ergibt sich ja aber immer mal wieder die Möglichkeit das man im Bekanntenkreis an einen kleinen Auftrag kommt. Diese Aufträge würde ich gerne neben meinem Hauptberuf machen. Im Jahr verdiene ich so ca 28.000 € Netto.
Bezieht sich jetzt der Umsatz von 17.500 Euro im vorangegangen Jahr bzw. 50.000 Euro im laufenden Jahr der Kleinunternehmerregelung nur auf die Einkünfte aus dem Kleinunternehmen oder addiert zu meinen Gehalt aus der Festanstellung? Wenn dies der Fall wäre könnte ich ja nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen da mein Umsatz ja immer mehr als 17.500 € im vorangegangenen Jahr war.
Gibt es gegebenenfalls noch andere Möglichkeiten legal nebenher zu Arbeiten? Ich denke die Einnahmen nebenher werden pro Jahr nicht höher als max 5000 € sein.

Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen klar :-)

Danke und LG
Joe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

oder addiert zu meinen Gehalt aus der Festanstellung? Wenn das so wäre, müßten Sie ja auch auf Ihren Lohn Umsatzsteuer zahlen. Vermutlich ist Ihnen schon aufgefallen, daß dem nicht so ist.
Übrigens bedeutet die Kleinunternehmerregelung nicht, daß Ihre Gewinne steuerfrei sind - nur falls Sie das irgendwie vermuten. Die Kleinunternehmerregelung regelt nämlich nur die Zahlung von UMSATZsteuer, nicht etwa von EINKOMMENsteuer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
JoeCie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke schonmal für die Antwort. Ich bin leider total unbegabt in diesen Themen, daher ja auch die Frage.
Dash heist auf die Einkünfte aus dem Nebenjob muss ich nur Umsatzsteuer zahlen. Auch wenn es nur z.B 5000€ im Jahr sind?
An meiner Einkommenssteuer ändert sich nichts?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Genau umgekeht. Wenn die Umsätze (=Einnahmen) unter 17.500 bleiben, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Der Gewinn (=Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben) unterliegt aber immer der Einkommensteuer.

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#4
 Von 
JoeCie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals, ich denke das hilft mir schonmal weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Bitte auch vorher in deinem Arbeitsvertrag schauen in wie weit du das nebenbei in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber machen darfst.

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