Hallo,
kann mir bitte mal jemand sagen ob ich richtig liege?
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Arbeitnehmer, Gehalt: 4000,-€/Monat, Steuerklasse 1, Kinderfreibetrag 0,5, hat einen Firmenwagen für 30.000€ auf 1%-Regelung.
Weg von Wohnort zum Büro sind 110 km.
Für den PKW wird ein Geldwerter Vorteil von 300,-€ berechnet, für den Arbeitsweg 990,-€.
Demnach würde der Arbeitnehmer ca. 1127,-€/Monat an Lohnsteuer zahlen.
Kann der Arbeitnehmer jetzt beim Finanzamt die km zwischen Wohn- und Arbeitsort als Werbungskosten eintragen lassen und dementsprechend weniger Lohnsteuer zahlen?
Wenn ich von 220 Arbeitstage/Jahr ausgehe, wäre die Rechnung dann wie folgt
110 km x 0,30€ x 220 Tage = 7260,-€ : 12 Monate = 605,-€
Sehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer dann statt 1127,-€ nur 522,-€ an Lohnsteuer zahlt und somit die 605,-€ mehr an Nettoeinkommen hat?
Vorab schon mal danke für eure Antworten!
Gruß Andreas
Km-Pauschale
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sie fahren also täglich 220 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte?
ZitatKann der Arbeitnehmer jetzt beim Finanzamt die km zwischen Wohn- und Arbeitsort als Werbungskosten eintragen lassen und dementsprechend weniger Lohnsteuer zahlen? :
Ja, als Freibetrag!
ZitatSehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer dann statt 1127,-€ nur 522,-€ an Lohnsteuer zahlt und somit die 605,-€ mehr an Nettoeinkommen hat? :
Nein, da die 605 € nur das zu versteuernde Einkommen mindern und nur die entsprechende Lohnsteuer darauf gespart wird. Das wären in Ihrem Fall vielleicht 30% - 35%.
ZitatSie fahren also täglich 220 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte?[/qoute] :
Nein, habe das Angebot noch nicht angenommen. Aber manchmal muss man auf dem Land mal weitere Wege in Kauf nehmen.
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Hier geht so einiges durcheinander.
Das eine ist der geldwerte Vorteil und das andere ist der steuerfreie Betrag.
Letzter beträgt im Übrigen auch nicht 7.260,00 EUR jährlich, da von diesem Betrag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR zu subtrahieren ist.
Zu dem geldwerten Vorteil ist anzumerken, dass dieser bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig ist (auch wenn hiernach nicht gefragt wurde).
Im Netz gibt es gute Brutto-Netto-Gehaltsrechner, die mit denen Du die Abgaben und das Nettoeinkommen genau ermitteln kannst, beispielsweise hier:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 05.05.2019 22:57
Zitat:Wenn ich von 220 Arbeitstage/Jahr ausgehe, wäre die Rechnung dann wie folgt
110 km x 0,30€ x 220 Tage = 7260,-€ : 12 Monate = 605,-€
Sehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer dann statt 1127,-€ nur 522,-€ an Lohnsteuer zahlt und somit die 605,-€ mehr an Nettoeinkommen hat?
Nein, er kann sich einen Jahresfreibetrag in Höhe von 6260€ eintragen lassen. Die monatliche Steuer sinkt dann auf ca. 922€. Für die Eigenermittlung bietet jeder Gehaltsrechner im Internet die Möglichkeit, einen Jahresfreibetrag eintragen zu können.
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