Km-Pauschale

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Km-Pauschale

Hallo,
kann mir bitte mal jemand sagen ob ich richtig liege?
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Arbeitnehmer, Gehalt: 4000,-€/Monat, Steuerklasse 1, Kinderfreibetrag 0,5, hat einen Firmenwagen für 30.000€ auf 1%-Regelung.
Weg von Wohnort zum Büro sind 110 km.
Für den PKW wird ein Geldwerter Vorteil von 300,-€ berechnet, für den Arbeitsweg 990,-€.
Demnach würde der Arbeitnehmer ca. 1127,-€/Monat an Lohnsteuer zahlen.
Kann der Arbeitnehmer jetzt beim Finanzamt die km zwischen Wohn- und Arbeitsort als Werbungskosten eintragen lassen und dementsprechend weniger Lohnsteuer zahlen?
Wenn ich von 220 Arbeitstage/Jahr ausgehe, wäre die Rechnung dann wie folgt
110 km x 0,30€ x 220 Tage = 7260,-€ : 12 Monate = 605,-€
Sehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer dann statt 1127,-€ nur 522,-€ an Lohnsteuer zahlt und somit die 605,-€ mehr an Nettoeinkommen hat?

Vorab schon mal danke für eure Antworten!

Gruß Andreas

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Sie fahren also täglich 220 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte?

Zitat (von Antec):
Kann der Arbeitnehmer jetzt beim Finanzamt die km zwischen Wohn- und Arbeitsort als Werbungskosten eintragen lassen und dementsprechend weniger Lohnsteuer zahlen?

Ja, als Freibetrag!

Zitat (von Antec):
Sehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer dann statt 1127,-€ nur 522,-€ an Lohnsteuer zahlt und somit die 605,-€ mehr an Nettoeinkommen hat?

Nein, da die 605 € nur das zu versteuernde Einkommen mindern und nur die entsprechende Lohnsteuer darauf gespart wird. Das wären in Ihrem Fall vielleicht 30% - 35%.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Antec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Sie fahren also täglich 220 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte?[/qoute]

Nein, habe das Angebot noch nicht angenommen. Aber manchmal muss man auf dem Land mal weitere Wege in Kauf nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Hier geht so einiges durcheinander.

Das eine ist der geldwerte Vorteil und das andere ist der steuerfreie Betrag.

Letzter beträgt im Übrigen auch nicht 7.260,00 EUR jährlich, da von diesem Betrag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR zu subtrahieren ist.

Zu dem geldwerten Vorteil ist anzumerken, dass dieser bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig ist (auch wenn hiernach nicht gefragt wurde).

Im Netz gibt es gute Brutto-Netto-Gehaltsrechner, die mit denen Du die Abgaben und das Nettoeinkommen genau ermitteln kannst, beispielsweise hier:

http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 05.05.2019 22:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47467 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich von 220 Arbeitstage/Jahr ausgehe, wäre die Rechnung dann wie folgt
110 km x 0,30€ x 220 Tage = 7260,-€ : 12 Monate = 605,-€
Sehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer dann statt 1127,-€ nur 522,-€ an Lohnsteuer zahlt und somit die 605,-€ mehr an Nettoeinkommen hat?


Nein, er kann sich einen Jahresfreibetrag in Höhe von 6260€ eintragen lassen. Die monatliche Steuer sinkt dann auf ca. 922€. Für die Eigenermittlung bietet jeder Gehaltsrechner im Internet die Möglichkeit, einen Jahresfreibetrag eintragen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.723 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen