Knifflige Fragen zur Steuererklärung

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 29x hilfreich)
Knifflige Fragen zur Steuererklärung

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Dabei bin ich auf eine Dinge gestoßen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob diese anerkannt werden.


Notebook

Ich war bis zum 30.09. des Steuerjahres Student. Während ich meine Abschlussarbeit schrieb, hat mein alter PC endgültig den Geist aufgegeben. Ich konnte die Arbeit mithilfe des Rechners eines Freundes fertigstellen, einen neuen PC kaufte ich mir jedoch erst im Dezember (schlechtes Timing, ich weiß). In meinem Job, welchen ich seit dem 01.10. ausübe, benötige ich zwar auch ein Notebook, dieses wird mir jedoch von meinem Arbeitgeber gestellt (was auch vertraglich verankert ist).

Darf ich die Rechnung vom 01.12. noch unter Sonderausgaben des Erststudiums (welches ja am 30.09. endete) angeben mit der Begründung, dass mein alter PC durch "Materialermüdung" daran zugrunde ging?

Werbungskosten im Rahmen meines neuen Jobs sehe ich persönlich nicht. Zwar erledige ich mitunter berufliche Dinge an diesem Notebook, könnte dafür aber auch das meines Arbeitgebers nutzen. Oder habe ich hier eine Chance?

Arbeitsspeicher

Bevor es mit meinem alten Rechner zuende ging, habe ich noch ein RAM-Upgrade probiert; die Rechnung liegt vor und stammt aus Juli. Meines Wissens können ja nur eigenständig nutzbare Geräte abgesetzt werden bzw. Zubehör muss immer einen Bezug zu bereits angegebenem Equipment haben.

Mein alter Rechner wurde nie angegeben, da er aus einer Zeit stammt, als Steuererklärungen noch keinen Sinn machten. Die Rechnung meines neuen Notebook (Dezember) liegt chronologisch jedoch nach dem Kauf des RAM (Juli).

Besteht die Chance, dies unter den Sonderausgaben des Erststudiums anzugeben? Es sollte schließlich meiner Abschlussarbeit dienen, und die benutzten Datenanalyse-Programme hatten einen gewissen Speicherbedarf.

Fortbildungskosten

Während meines Studiums hatte ich bei einem anderen Arbeitgeber eine 50%-Stelle. In dieser Zeit stellte mir dieser auch eine Fortbildung, zu der ich privat anreiste (habe ich entsprechend angegeben). In die Woche dieser Fortbildung fiel auch ein Vorstellungsgespräch, welches sich zufällig in der gleichen Region befand. Wie bilde ich nun also die Reisekosten i.V. mit dem Vorstellungsgespräch ab?

Darf ich dennoch die Strecke von meinem Hauptwohnsitz zum Vorstellungsgespräch angeben? Eigentlich sind mir diese Kosten ja nicht entstanden und es wäre im Zweifel erkennbar, dass das Gespräch in der Schulungswoche stattfand. Also m.E. falsch.

Oder muss ich in diesem Fall die Strecke von dem Ort meiner Fortbildung zum Vorstellungsgespräch angeben? Hier habe ich wiederum Bedenken, dass das zu Verwirrungen führt - Reisen starten ja zumeist nur vom Wohnsitz oder der ersten Tätigkeitstätte aus.

TOEFL-Test

Während der Zeit meines Studiums nahm ich an einem TOEFL-Test teil. Dies hatte zwei Gründe: 1. Wurde für manche Master-Studiengänge, auf die ich mich bewarb, dieses gefordert (lässt sich im Zweifel nachweisen). Letztendlich wurde ich in diesen Studiengängen jedoch nicht angenommen bzw. entschied mich für die Berufstätigkeit. 2. Hielt auch einer der Arbeitgeber, bei denen ich mich bewarb, die Angabe eines TOEFL-Ergebnisses im Rahmen der Bewerbung für sinnvoll. Da ich bei diesem Arbeitgeber jedoch keine Stelle annahm, wäre ein Nachweis eher schwierig, zumal dies nicht in der offiziellen Stellenausschreibung gefordert wurde.

Gefühlt würden die Kosten für den TOEFL also auch unter die Sonderausgaben des Erststudiums fallen. Oder sind es gar Werbungskosten, da sie ja eigentlich der Erlangung eines Studienplatzes für den Master (Zweistudium) dienten?

Druckerpatronen

Im Zeitraum meines Studiums erwarb ich Druckerpatronen, welche ich auch hauptsächlich hierfür benötigte. Aus beruflichen Gründen habe ich hingegen nur in Ausnahmefällen gedruckt. Privat nutze ich auch eher selten einen Drucker - z.B. für die Steuererklärung ;)

Fällt diese Rechnung auch unter die Sonderausgaben des Studiums? Oder ist sie in den Werbungskosten unter "Verbrauchs- und Büromaterial" anzugeben?


Vielen Dank für Antworten/Tipps zu einem oder mehreren dieser Themen!

Steve

PS: Da ich in besagtem Jahr viele Steuern gezahlt habe, hätten die genannten Dinge allesamt einen Effekt auf meine Steuererklärung, weshalb ich natürlich möglichst viel davon angeben möchte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich war bis zum 30.09. des Steuerjahres Student. Und es wurde in diesem Steuerjahr über 10.000 Euro verdient? Denn sonst kann man sich die Angabe irgendwelcher Sonderausgaben schlicht sparen...
Da ich in besagtem Jahr viele Steuern gezahlt habe, hätten die genannten Dinge allesamt einen Effekt auf meine Steuererklärung, weshalb ich natürlich möglichst viel davon angeben möchte. Nicht unbedingt - wenn Sie z. B. von Oktober bis Dezember eine Stelle mit 3.000 Euro monatlich hatten, haben Sie auch ziemlich viele Steuern gezahlt. Trotzdem bleibt von der Steuer Absetzbares komplett ohne Wirkung, da Sie ohnehin jeden Cent zurückbekommen würden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Notebook

Darf ich die Rechnung vom 01.12. noch unter Sonderausgaben des Erststudiums (welches ja am 30.09. endete) angeben mit der Begründung, dass mein alter PC durch "Materialermüdung" daran zugrunde ging?


Nein, denkbar wäre eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung beim alten PC. Der war aber wahrscheinlich sowieso schon abgeschrieben.

Zitat:
Arbeitsspeicher

Besteht die Chance, dies unter den Sonderausgaben des Erststudiums anzugeben? Es sollte schließlich meiner Abschlussarbeit dienen, und die benutzten Datenanalyse-Programme hatten einen gewissen Speicherbedarf.


Die Chance besteht.

Zitat:
Fortbildungskosten

Oder muss ich in diesem Fall die Strecke von dem Ort meiner Fortbildung zum Vorstellungsgespräch angeben? Hier habe ich wiederum Bedenken, dass das zu Verwirrungen führt - Reisen starten ja zumeist nur vom Wohnsitz oder der ersten Tätigkeitstätte aus.


Es darf nur die tatsächlich gefahrene Strecke angegeben werden. Möglichen Verwirrungen kann man durch eine entsprechende Erläuterung entgegen wirken.

Zitat:
TOEFL-Test

Gefühlt würden die Kosten für den TOEFL also auch unter die Sonderausgaben des Erststudiums fallen. Oder sind es gar Werbungskosten, da sie ja eigentlich der Erlangung eines Studienplatzes für den Master (Zweistudium) dienten?


Im Zusammenhang mit dem Erststudium steht das nicht. Ein Zusammenhang mit dem Zweitstudium bzw. den Bewerbungen würde ich jedoch sehen, so dass das Werbungskosten sind.

Zitat:
Druckerpatronen

Fällt diese Rechnung auch unter die Sonderausgaben des Studiums? Oder ist sie in den Werbungskosten unter "Verbrauchs- und Büromaterial" anzugeben?


Da die Kosten in Zusammenhang mit dem Erststudium stehen sind das Sonderausgaben.

Verbrauchs- und Büromaterial kann man als Werbungskosten nur dann angeben, wenn die Kosten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit angefallen sind. Privatverbräuche sind keine Werbungskosten.

Zitat:
PS: Da ich in besagtem Jahr viele Steuern gezahlt habe, hätten die genannten Dinge allesamt einen Effekt auf meine Steuererklärung, weshalb ich natürlich möglichst viel davon angeben möchte.


Wenn die Sonderausgaben für das Erststudium unter 6.000€ bleiben, dann ist es im Ergebnis nicht relevant, ob Kosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 29x hilfreich)

Wow - vielen Dank für die schnellen und vor allem umfangreichen Antworten, die mir sehr weiterhelfen!

In besagtem Steuerjahr wurden tatsächlich deutlich über 10.000 Euro verdient; hiervon in dem 3/4 Jahr mit der Halbtagsstelle sogar mehr, als in den letzten 3 Monaten mit Vollzeitjob. Von daher macht es durchaus Sinn, möglichst viele Sonderausgaben und Werbungskosten geltend zu machen.

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