Hallo zusammen,
eine kurze Frage hätte ich: wenn eine GmbH eine Körperschaftssteuernachzahlung und erhöhte Vorauszahlung erhalten hat, weil die Gewinnsumme zu hoch angegeben wurde, als sie tatsächlich war, wird dann die zu viel gezahlte Körperschaftsteuer zurückgezahlt bzw. mit folgenden Zahlungen verrechnet oder ist das Geld futsch?
Danke für Eure Hilfe
iddqd
Körperschaftssteuer verrechenbar?
16. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2011 | 09:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperschaftssteuer verrechenbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. März 2011 | 10:11
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
Der Sachverhalt sollte da schon ein wenig genauer geschildert werden.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. März 2011 | 10:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausaufgabe? so ähnlich
Danke für die Hilfe!
Und jetzt?
Schon
266.736
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten