Konkurs

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
masterbenni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Konkurs

Muß man, nach einem Konkurs mit Millionen-Verlust, bei künftigen Einkünften(als Selbstständiger) Steuern abführen oder ist man davon befreit?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

So, wie Du die Frage gestellt hast, kann man sie nur mit einem klaren Nein beantworten. Eine Steuerbefreiung im Wortsinne gibt es sicher nicht.

In so einem Fall kann aber ein Verlustvortrag entstehen. D.h., das Finanzamt muss den Verlust aus dem Konkurs der entsprechenden Person per Feststellungsbescheid zuordnen. In dem Fall kann die Person den Verlust so lange vortragen, bis dieser durch Gewinne wieder ausgeglichen ist.
In diesem Zeitraum fallen dann auch keine Steuern an. Das gilt im übrigen unabhängig davon, um welche Gewinne oder Einkünfte es sich handelt. Derjenige muss anschließend nicht selbständig sein.

Wenn der Verlust aus einem Konkurs jedoch perönlich zuzuordnen ist, dann sind normalerweise auch die Schulden aus diesem Konkurs persönlich zuzuordnen.

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#2
 Von 
masterbenni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Wann ist ein Konkurs persönlich zuzuordnen?
2. Erhält ein Kommandetist einer KG nach einem Konkurs auch einen Verlustvortrag?

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#3
 Von 
masterbenni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@ hh Danke für deine Antwort! Allerdings ist mir da noch einiges unklar. Villeicht kannst du mir die beiden Fragen(1. u. 2.) auch beantworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Unter Vorbehalt, da ich nicht ganz sicher bezüglich der genauen Rechtslage bin, möchte ich dazu folgende Antwort geben:

Ein Kommanditist einer KG haftet nur beschränkt mit seiner Einlage. Er kann daher auch nur die tatsächlichen eigenen finanziellen Verluste steuerlich geltend machen.

In dem von Dir beschriebenen Fall ist doch sicher ein Steuerberater ansprechbar, der genauere Auskunft geben kann. Oder handelt es sich nur um eine theoretische Frage?

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#5
 Von 
masterbenni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Sagen wir mal so. Ich bin nicht direkt davon betroffen. Deshalb kann man dies unter Umständen als theoretische Frage ansehen. Falls jemand noch mehr darüber weiß, bitte schreibt!

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#6
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Soweit ich weiß, haftet ein Kommanditist einer KG mit seinem Privatvermögen, deshalb ist es auch noch eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft.
Es kommt also darauf an, ob die betreffende Person der Vollhafter (mit Privatvermögen) ist oder ob er ein Kommanditist ist, der nur mit der Einlage haftet.

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