Kontoauszüge ><für Steuererklärungen

16. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Kontoauszüge ><für Steuererklärungen

Dürfen Finanzämter Einsicht in allen Kontoauszügen verlangen, auch Kontoauszüge die mit Steuererklärung nichts zu tun haben, vielleicht wollen sie wissen wie die Steuerpflichtiger
leben... ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dazu müssen die die Kontoauszüge nicht anfordern. Die Ämter können im Fall der Fälle auch einfach (unbemerkt vom Steuerpflichtigen) Auskünfte bei den Banken einholen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

unbemerkt ist aber nicht korrekt.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die Ämter können im Fall der Fälle auch einfach (unbemerkt vom Steuerpflichtigen) Auskünfte bei den Banken einholen.

Das bedarf aber der näheren Erläuterung.

Das läuft nicht à la 'Online-Banking'.


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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

... Die Ämter können im Fall der Fälle auch einfach (unbemerkt vom Steuerpflichtigen) Auskünfte bei den Banken einholen.

Dürfen sie das auch nur allein wegen Neugier oder Verdacht ?
Was ist mit Bankgeheimnis ?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Um die Herausgabe von Kontoauszügen und vergleichbaren Informationen bei Banken zu erreichen, benötigt das Finanzamt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Das passiert ja gerade im Zusammenhang mit den Steuerhinterziehungen in Liechtenstein bei diversen Banken.

Lediglich die Kontostammdaten müssen dem Bundesamt für Finanzen automatisch mitgeteilt werden.

Bei gewissen steuerlichen Sachverhalten wird aber die Vorlage eines Kontoauszuges verlangt, damit diese steuermindernd anerkannt werden. Dazu gehört z.B. die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn der Steuerpflichtige die Kontoauszüge nicht vorlegen kann oder will, dann wird das eben nicht anerkannt.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Um die Herausgabe von Kontoauszügen und vergleichbaren Informationen bei Banken zu erreichen, benötigt das Finanzamt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Das wäre mir neu.
Habe ich immer ohne bekommen.

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