Dürfen Finanzämter Einsicht in allen Kontoauszügen verlangen, auch Kontoauszüge die mit Steuererklärung nichts zu tun haben, vielleicht wollen sie wissen wie die Steuerpflichtiger
leben... ?
Kontoauszüge ><für Steuererklärungen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Dazu müssen die die Kontoauszüge nicht anfordern. Die Ämter können im Fall der Fälle auch einfach (unbemerkt vom Steuerpflichtigen) Auskünfte bei den Banken einholen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
unbemerkt ist aber nicht korrekt.
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Die Ämter können im Fall der Fälle auch einfach (unbemerkt vom Steuerpflichtigen) Auskünfte bei den Banken einholen.
Das bedarf aber der näheren Erläuterung.
Das läuft nicht à la 'Online-Banking'.
... Die Ämter können im Fall der Fälle auch einfach (unbemerkt vom Steuerpflichtigen) Auskünfte bei den Banken einholen.
Dürfen sie das auch nur allein wegen Neugier oder Verdacht ?
Was ist mit Bankgeheimnis ?
Um die Herausgabe von Kontoauszügen und vergleichbaren Informationen bei Banken zu erreichen, benötigt das Finanzamt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Das passiert ja gerade im Zusammenhang mit den Steuerhinterziehungen in Liechtenstein bei diversen Banken.
Lediglich die Kontostammdaten müssen dem Bundesamt für Finanzen automatisch mitgeteilt werden.
Bei gewissen steuerlichen Sachverhalten wird aber die Vorlage eines Kontoauszuges verlangt, damit diese steuermindernd anerkannt werden. Dazu gehört z.B. die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn der Steuerpflichtige die Kontoauszüge nicht vorlegen kann oder will, dann wird das eben nicht anerkannt.
Um die Herausgabe von Kontoauszügen und vergleichbaren Informationen bei Banken zu erreichen, benötigt das Finanzamt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Das wäre mir neu.
Habe ich immer ohne bekommen.
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