hallo, ich habe eine Kontosperrung durch das Fa bekommen habe dort noch ca 150€ Schulden, ich hatte meine Steuererklärung nicht gemacht da mein Mann und Ich arbeitslos waren und auch immernoch sind. Ich hatte eine Ratenzahlung vereinbart die aber dank Hartz4 nicht mehr eingehalten werden konnte. Nun meine Frage warum ich eigentlich etwas nachzahlen muß da ich bzw. mein Mann gar kein Einkommen hatten in der Zeitund uns die "liebe" Beamtin auch keine auskunft dazu geben kann.Ist die Kontopfändung überhaupt zulässig oder kann man dagegen noch etwas machen??Hoffe das sich hier vielleicht mal jemand auskennt oder die gleichen Erfahrungen gemacht hat und mir helfen kann. Vielen Dank im vorraus!!!
-----------------
" "
Kontosperrung durch`s FA dringend!!!
16. Oktober 2005
Thema abonnieren
Frage vom 16. Oktober 2005 | 00:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontosperrung durch`s FA dringend!!!
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Oktober 2005 | 14:22
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 47x hilfreich)
Aus Ihrer Darstellung kann man zu keinem Ergebnis kommen.
Um welche Steuerschulden handelt es sich denn? Ist es vielleicht die Kfz-Steuer???
Bitte klären Sie uns besser auf.
Miledy
#2
Antwort vom 17. Oktober 2005 | 15:08
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Ich kann mich dem Vorredner nur anschließen.
Finanzamt selbst ist nicht aussagekräftig. Handelt es sich um Einkommensteuer, Kfz-Steuer oder, oder??
Grundsätzlich kann das Finanzamt, wenn die Ratenzahlung nicht eingehalten wurde, das Konto sperren lassen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Oktober 2005 | 11:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo, sorry es handelt sich um die einkommenssteuer, hatte es vergessen dazu zuschreiben.:(
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.133
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten