Korrektes Verhalten bei Falschem Steuerbescheid

29. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
stema1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Korrektes Verhalten bei Falschem Steuerbescheid

Guten Morgen zusammen,

lasst mich kurz etwas ausholen, meine Frau und ich gehen beide arbeiten, Mehrverdiener Steuerklasse 3 meine Frau auf Klasse 5.

Im Bescheid für die Steuer 2013 wurden wir aufgefordert im Jahr 2015, fpr die Steuererklärung 2014 jedes Quartal ca 220 Euro vorzuzahlen, das haben wir auch gemacht.

Nun haben wir die Erklärung für 2014 erst im November 15 abgeschickt, laut Programm bekommen wir noch ca 700 Euro wieder.

Nun am Samstag der dicke Hammer Steuerbescheid im Briefkasten, da wir angeblich keine Erklärung abgegeben haben, sollen wir nun 947 Euro + 280 Verspätungszuschlag zahlen. Auch die bereits geleisteten Vorabzahlungen sind nicht angerechnet worden.

Wie wäre nun das korrekte Verhalten in diesem Fall?

Erstmal anrufen? Direkt Einspruch einlegen oder nochmal die Erklärung abschicken?

Danke für eure Hilfe

Stefan

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1 Antwort
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