Kosten Jugendhilfe in der Steuererklärung

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Herr-Kules
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Kosten Jugendhilfe in der Steuererklärung

Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Steuererklärung, evtl. weiss ja jemand die Lösung.

Unsere Tochter ist seit Mitte letzten Jahres in der Jugendhilfe (betreutes Wohnen mit mehreren Jugendlichen) auf freiwilliger Basis. D.h. es kann ohne Zustimmung von Jugendamt etc. jederzeit abgebrochen werden.
Meldeadresse etc. ist bei uns.

Das Kindergeld geht direkt über uns an das Jugendamt. Zudem zahlen meine Frau und ich anteilig nach unserem jeweiligen Gehalt einen entsprechenden Beitrag.

Kann/muss dieser Betrag in der Steuererklärung angeben werden ? Wenn ja wo ? und welche Auswirkungen hat das ?
Wir möchten hier korrekte Angaben machen, haben aber keine Ahnung was zu tun ist,

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

-- Editiert von Herr-Kules am 21.01.2020 10:18




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Kann/muss dieser Betrag in der Steuererklärung angeben werden ? Kommt drauf - es muß vorher ein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit einer mezinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung abgegeben worden sein: Dann kann der Kostenbeitrag als "außergewöhnliche Belastung" abgesetzt werden (wobei da immer erstmal die "zumutbare Belastung" überstiegen sein muß, damit sich das steuerlich auswirkt). Siehe hier: https://www.buhl.de/steuernsparen/kind-in-einrichtung-der-jugendhilfe-2/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

7x Hilfreiche Antwort

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