Kosten Steuerberater - Überschussrechnung

29. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
t802003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Steuerberater - Überschussrechnung

Hallo,

als Freiberufler mit einem Jahresumsatz con ca. 55.000 € habe ich bisher meiner Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen. Nun ist die Überlegung, wie ich bei solch einem kleinen Umsatz an den Steuerberatungskosten sparen kann.

Die Rechnung setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
1. Überschussrechnung
2. Buchführung

Steuererklärung:
3. Einkommensteuererklürung
4. Überschussrechnung (Anlage N)
5. Umsatzsteuer-Jahreserklärung

M.E. komme ich an den Pos. 1 und 3-5 nicht vorbei, da mir auch das Knowhow fehlt.

Lediglich bei der Buchführung (Pos. 2) könnte mas was sparen ?!?

Bisher habe ich dem Steuerberater sämtliche Belege, Kontoauszüge etc. ins Büro gebracht und gesagt "mach mal".

a) Als Freiberufler sollte es doch möglich sein eine einfache Tabelle mit allen Einnahmen und Ausgaben zu fertigen und daraus den Gewinn zu ermitteln. Wie sollte so eine Aufstellung aussehen, damit ich keine Gebühren für diese Arbeit bezahlen muss ?

b) Falls ich jetzt die ganze Arbeit unter a) gemacht habe stellt sich die Frage, wie viel Arbeit bleibt dann noch für die Überschussrechnung beim Steuerberater. Besteht die Arbeit der Überschussrechnung darin die einzelnen Beträge aus der Aufstellung nach Punkt a) zusammenzuführen. D.h. wie viel Arbeit muss ich mir mit Punkt a) machen, um nicht schon die Arbeit des Steuerberates für Überschussrechnung mitzumachen ?

c) Vielleicht würde es ja schon reichen, ihm die Belege (vielleicht schon vorsortiert und/oder in Dateiform) zu geben und zu sagen "mache keine Buchführung". Wie sähe das dann aus ?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
t802003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich bezahle ca. 1800,- brutto für die genannten Leistungen bei einem Umsatz von ca. 50.000,-. Am Ende habe ich noch ein zu versteuernden Einkommen von ca. 5.000,-.

Leider verstehe ich die Zusammenhänge nicht so ganz.

1. Als Freiberufler bin ich nicht buchhaltungspflichtig, trotzdem macht mein Steuerberater eine Buchführung (ca. 800,- brutto)

2. Nach Ihrer Aussage benötigt man aber für die Überschussrechnung eine Buchführung (?!?). Was aber macht das für einen Sinn => Man ist nicht buchhaltungspflichtig, muss sie aber trotzdem machen für die Überschussrechnung ?

=> Gibt es denn keinen einfacherern Weg die Basis für die Überschussrechnung ?
Reicht den hier nicht einfache Auflistung der Einnahmen und Ausgaben z.B. in einer Excel Liste ?

LG

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was ist das eigentlich für ein "freier Beruf" ?



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#6
 Von 
t802003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um den Beruf Podologie (Med. Fußpflege).

=> Sorry konnte nicht die ganze Zeit am Rechner hängen, da ich noch Belege sortieren mußte :-)

DAnke für de teilweisen Interessanten Beiträge


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#7
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

"Buchführungspflicht" heisst, dass man den Gewinn nicht mehr nach der Einnahmen - Überschuss Methode rechnen darf.

Aber auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 (Éinnahmen- Überschussrechnung) sollte man eine ordnungsgemässe Buchhaltung vorliegen.

Podologie: Fusspflege. Haben Sie eine entsprechende Ausbildung, Kassenzulassung etc. Dann sind die Umsätze möglicherweise umsatzsteuerfrei.

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#8
 Von 
t802003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es handelt sich tatsächlich, wie schon geschrieben, um Podologie / medizinische Fußflge. Die Dienstleistung ist tatsächlich Umsatzteuerfreu.

M.E. gibt es vier Zahlungsströme
Einnahme Bank / Ausgabe Bank
Einnahme BAR / Ausgabe BAR

Die Geschäftvorfälle sind eher klassisch (miete, Verbrauchsmaterial, Bürokosten, etc.) Kein Vorateuerabzug o.ä. zu berücksichtigen.

Das ein Steuerberater natürlich alles korrekt machen will (Buchführung/Gewinnermittlung) versteh ich ja. Leider sind die Gewinnmargen in dieser Branche aber nicht so groß, dass man sich so etwas erlauben kann.

Nochmal ! Eine einfache EÜR sollte in diesem Fall auch ausreichen.

LG

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