Kosten am Haus auch für „Rentner" absetzbar?

17. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Vip3r23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten am Haus auch für „Rentner" absetzbar?

Hallo zusammen,

meine Mutter bezieht eine Witwenrente, seit mein Vater bei einem Arbeitsunfall starb. Vorher arbeitete sie noch Teilzeit, was seit ein paar Jahren gesundheitlich nicht mehr geht.
Anfang letztes Jahr starb mein Großvater. Seither wohnt sie in seinem Haus. An dem Haus mussten einige Sachen gemacht werden( neues Bad, altes war nur im Keller. Eine neue Heizungsanlage, Garten und Vorgarten wurden durch eine Firma wieder in Schuss gebracht etc)
Können diese Kosten geltend gemacht werden? Sie hatte dies schonmal mit so einem Programm versucht zu berechnen machte aber keinen Unterschied.
Ist das überhaupt möglich wenn man nur Renteneinkommen hat? In Altersrente ist sie noch nicht.(63)
Können auch die Bestattungskosten ihres Vaters geltend gemacht werden?

Schon mal Danke im Voraus

Mfg Sascha




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1649 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Vip3r23):
Ist das überhaupt möglich wenn man nur Renteneinkommen hat?

Ja, ich denke es ist egal, welche Art von Einkommen man hat

Zitat (von Vip3r23):
Können diese Kosten geltend gemacht werden? Sie hatte dies schonmal mit so einem Programm versucht zu berechnen machte aber keinen Unterschied.

Hat sie das evtl. Falsch eingetragen?
Handwerkerkosten (nur der darin enthaltene Lohnanteil, nicht die Materialkosten) mindern direkt die zu zahlenden Steuern. Es werden 20% steuerlindernd berücksichtigt. Wenn also die Kosten bei 1000€ lagen, werden die Steuern um 200€ geringer

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Können diese Kosten geltend gemacht werden?
Natürlich.
Vorausgesetzt sie zahlt überhaupt Steuern (das ist leider so, wer sehr wenig Einkommen hat und damit keine Steuern zahlt, der kann keine Handwerkerkjosten absetzen, obwohl diese Personen es besonders nötig hätten).

Zitat:
Können auch die Bestattungskosten ihres Vaters geltend gemacht werden?
Hängt davon ab, ob der Vater auch etwas vererbt hat. Wenn das beispielsweise das besagte Haus war, dann ist von den Bestattungskosten nichts absetzbar (bzw. nur ggf. bei der Erbschaftssteuer).

Stefan

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#3
 Von 
Vip3r23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für die Antworten!

Steuern zahlt sie schon, aber auf das Einkommen natürlich wirklich nicht sehr viel.
Vielleicht 100€ im Monat.

Unter was muss das eingetragen werden?

Naja geerbt von meinem Opa nicht so direkt. Das Haus war bereits vorher in beider Besitz.

Mfg Sascha

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat (von Vip3r23):
Unter was muss das eingetragen werden?

Handwerkerleistungen

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Steuern zahlt sie schon, aber auf das Einkommen natürlich wirklich nicht sehr viel.
Vielleicht 100€ im Monat.
Davon ab das ich mich wundere, dass du den Betrag pro Monat kennst: Nehmen wir mal wirklich diese 1.200 Euro an, dann reicht das für 6.000 Euro Kosten (bzw. anders herum, die Kosten würden reichen um die Steuern erstattet zu bekommen).

Zitat:
Unter was muss das eingetragen werden?
Dafür gibt es eine eigene Anlage, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (o.ä. - weiß ich auswendig nicht genau).

Zitat:
Naja geerbt von meinem Opa nicht so direkt. Das Haus war bereits vorher in beider Besitz.
Also hat sie doch das halbe Haus geerbt. Oder was meinst du mit "beider"?

Stefan

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