Kosten der MPU - Steuerlich absetzbar?

29. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)
Kosten der MPU - Steuerlich absetzbar?

Guten Tag zusammen,
eigentlich beantworte ich hier sonst Fragen gestern Abend kam ich zusammen mit Kollegen aber uneins über die folgende Frage:

Sind Kosten der Medizinisch Psychologischen Untersuchung steuerlich abzugsfähig? Wenn ja warum?

Ich sage § 12 EstG abfahren wiedersehen gibt es nicht! Wie seht Ihr das?

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13321 Beiträge, 4290x hilfreich)

Hallo,

meine laienhafte Meinung: Im Gegensatz zu Bußgeldern und Strafen (die können natürlich nicht abgesetzt werden, denn es wäre ja widersinnig, damit noch die Allgemeinheit zu belasten) können imho MPU-Kosten genauso wie die Kosten für den Führerschein selber in bestimmten Fällen als Werbungskosten absetzbar sein (sofern der Führerschein existenziell für den Beruf ist).

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es dabei auch eine Rolle spielt, warum man zur MPU musste. Im Regelfall dürfte das wohl Alkohol oder Drogen sein, und da fällt mir dann ein, dass auch Kosten eines unter Alkoholeinfluss verursachten Unfalls auf dem Weg zur Arbeit nicht abzugsfähig sind.
Ähnliches gilt wohl auch für die Gründe "zu viele Punkte" und "agressives Verhalten", die auch manchmal zur MPU führen können.

Anders sieht es meiner Ansicht nach aber bei Behinderten aus, dort ist die MPU manchmal eine Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Dann sind es entweder Werbungskosten (falls die Fahrerlaubnis beruflich benötigt wird), oder aber außergewöhnliche Belastungen (wie alle behinderungsbedingte Kosten).

Stefan

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Im vorliegen un zu entscheiden den Fall hat der Betroffene seinen Führerschein wegen eines Alkoholdeliktes verloren.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10476 Beiträge, 4159x hilfreich)

Die MPU und alle dazugehörigen Nebenkosten dürften nicht anrechnungsfähig sein.

Eine MPU wir Aufgrund von verkehrsrechtlichen Vergehen angeordnet und fällt (für mich) unter "Folgekosten" einer Ordnungswidrigkeit/Straftat.
Diese Kosten wären bei ordnungsgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen.

Wie es bei MPU Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen.



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-- Editiert spatenklopper am 30.12.2013 17:10

8x Hilfreiche Antwort

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