Kaufe eine Eigentumswohnung die noch vermietet ist.
Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Renovierung etc. kann ich wie steuerlich absetzen:
1. In diesem Jahr wo sie auch bezahlt werden
oder
2.nur die Monate solange die Wohnung vermietet ist
oder
3. muss die Wohnung das ganze Jahr über noch vermietet bleiben um alle Kosten, die in diesem Jahr des Erwerbs anfallen, auch steuerlich geltend zu machen?
Danke für die Antworten.
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Kosten f. Eigentumswohnung steuerlich absetzbar
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Grunderwerbsteuer und Maklerkosten gehören zu den Anschaffungskosten der ETW und sind nur über die Abschreibung zu berücksichtigen.
Bei der Renovierung kommt es darauf an, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahem Aufwand handelt und ob die Renovierung durch die anschließende Eigennutzung veranlasst ist.
Hallo Tom998,
Abschreibung wäre dann über einen mehrjährigen Zeitraum vermutlich (nur wenn sie vermietet ist)? Das träfe dann nur im 1. Jahr zu (anteilig).
Die Renovierung ist nötig, da Bad, etc. sich noch im Zustand des Baujahres befinden (30 J. alt) und ich kann das erst machen lassen, nachdem der Mieter ausgezogen ist.
Allerdings ist es richtig, dass ich danach selbst einziehen möchte.
Danke für die Antwort und Gruß
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quote:
Abschreibung wäre dann über einen mehrjährigen Zeitraum vermutlich (nur wenn sie vermietet ist)? Das träfe dann nur im 1. Jahr zu (anteilig).
Abschreibung 2% p.a., ggf. anteilig für die Zeit der Vermietung.
quote:
Die Renovierung ist nötig, da Bad, etc. sich noch im Zustand des Baujahres befinden (30 J. alt) und ich kann das erst machen lassen, nachdem der Mieter ausgezogen ist.
Dann sind die Kosten privat veranlasst.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Gruß
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