Hallo,
ich bin im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge Eigentümer eines Hauses mit Grundstück geworden. Meine 2 Geschwister werden von mir über 15 Jahre ausbezahlt (ist im Grundbuch vermerkt).
Meine Frage:
Sind die Notarkosten, Kosten für Grundbucheintrag etc bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar?
Wenn ja, gelten sie dann als Werbungskosten?
Zur Info: Ich beziehe Eigenheimzulage, bewohne das Haus mit meiner Familie sowie meiner Mutter (Erblasserin). Sie besitzt ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht (lediglich Unkostenbeteiligung an laufenden Abgaben).
Ich würde mich freuen, wenn jemand auf diesem Gebiet gute Tipps parat hätte.
Gruß
Arno
Kosten f. Grundbucheintrag absetzbar?
13. Mai 2005
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Frage vom 13. Mai 2005 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten f. Grundbucheintrag absetzbar?
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#1
Antwort vom 17. Mai 2005 | 09:40
Von
Status: Unbeschreiblich (48393 Beiträge, 17073x hilfreich)
Nein, da ist nichts als Werbungskosten absetzbar.
Die genannten Kosten gehören zu den Anschaffungskosten und erhöhen ggfls. die Eigenheimzulage, wenn Du nicht ohnehin bereits die Höchstförderung erhälst.
Und jetzt?
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