Hallo,
ich bin im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge Eigentümer eines Hauses mit Grundstück geworden. Meine 2 Geschwister werden von mir über 15 Jahre ausbezahlt (ist im Grundbuch vermerkt).
Meine Frage:
Sind die Notarkosten, Kosten für Grundbucheintrag etc bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar?
Wenn ja, gelten sie dann als Werbungskosten?
Zur Info: Ich beziehe Eigenheimzulage, bewohne das Haus mit meiner Familie sowie meiner Mutter (Erblasserin). Sie besitzt ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht (lediglich Unkostenbeteiligung an laufenden Abgaben).
Ich würde mich freuen, wenn jemand auf diesem Gebiet gute Tipps parat hätte.
Gruß
Arno
Kosten f. Grundbucheintrag absetzbar?
13. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2005 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten f. Grundbucheintrag absetzbar?
#1
Antwort vom 17. Mai 2005 | 09:40
Von
Status: Unbeschreiblich (50009 Beiträge, 17520x hilfreich)
Nein, da ist nichts als Werbungskosten absetzbar.
Die genannten Kosten gehören zu den Anschaffungskosten und erhöhen ggfls. die Eigenheimzulage, wenn Du nicht ohnehin bereits die Höchstförderung erhälst.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.610
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten