Herr K möchte gerne seine Kosten für Bewerbungen steuerlich geltend machen. Da er im betreffenden Kalenderjahr keinerlei Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit hat, bekommt er keine Werbungskostenpauschale und muss demnach alles einzeln nachweisen.
Herr K möchte nun folgendes wissen:
1. Sind alle Quittungen zusammen mit der ESt-Erklärung einzureichen (also für jede Briefmarke einzeln? Das gibt einen riesen Berg an Zetteln und Quittungen...)?
2. Wenn K mit dem eigenen PKW zu Bewerbungsgesprächen gefahren ist, kann er dafür sicherlich auch die Kosten ansetzen? Aber wie:
a) je Kilometer 0,30€?
b) müssen Tankquittungen etc. beigelegt werden?
c) muss die Einladung zum Bewerbungsgespräch vom potenziellen Arbeitgeber beigelegt werden?
3. Da in der ESt-Erklärung nur eine einzige Zeile für die Gesamtsumme der Bewerbungskosten vorgesehen ist: Ist es sinnvoll, eine detaillierte, formlose Übersicht zu erstellen, in der die einzelnen Kosten aufgeschlüsselt werden (Porto, Fahrten, Papier, ...)?
4. Inwiefern ist der Kauf eines PC (zu Zwecke des Schreibens von Bewerbungen) absetzbar? Auf einen Schlag im Jahr des Ankaufs oder durch eine Form der jährlichen Abschreibung?
5. Wenn K seine ESt-Erklärung per ELSTER abgibt, wie funktioniert das dann mit den Quittungen und Belegen? Muss K sie unaufgefordert zum FA schicken oder wird er dazu aufgefordert?
6. Da K ein negatives Einkommen durch die Werbungskosten erlangen möchte: Wo (welche Zeile) in der ESt-Erklärung kann K angeben oder ankreuzen, dass er das negative Einkommen NICHT in vorherige Jahre zurücktragen, sondern aufs nächste Jahr vortragen möchte?
Vielleicht kann der eine oder andere dem K helfen. Vielen Dank!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Kosten für Bewerbungen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
1. ja
2. a) ja, pro gefahrenem KM
b) nein
c) ja sollte
3. ja
4. abschreiben auf 3 Jahre, allerdings nur die Hälfte der Anschaffungskosten nehmen, da eine gewisse private Nutzung unterstellt wird.
5. ja, unaufgefordert einreichen
6. Mantelbogen Seite 3 unten "Antrag auf Beschränkung ..."
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Danke. Dazu noch eine Rückfrage:
Nehmen wir an, das Finanzamt erkennt die Kosten an und bescheinigt dem K fürs Jahr 2008 ein negatives Einkommen von 500 Euro.
Wie kann K denn im Folgejahr dieses negative Einkommen geltend machen? Kopie des Steuerbescheides 2008 bei der Steuererklärung 2009 mitschicken oder wie geht das? Und wie wird das verrechnet? Werden die 500 Euro von den Einkünften (brutto) aus nichtselbst. Arbeit 2009 abgezogen?
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