Kosten für Nachhilfeunterricht absetzbar?

18. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sammy182
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)
Kosten für Nachhilfeunterricht absetzbar?

Hallo @ all,

unsere Tochter hat große Schwierigkeiten in Mathe, deshalb haben wir sie zur Nachhilfe angemeldet. Sind diese Kosten (76 € mtl.) von der Lohnsteuer absetzbar (außergewöhnliche Belastung, o.ä.)?

Vielen Dank.

LG-Sam

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Kommt darauf an, wie weit man den Begriff "Ergänzungsschule" auslegen will.



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#4
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Quatsch - Nachhilfe ist nicht ansetzbar! <hr size=1 noshade>

Sie soll ja auch nicht angesetzt, sondern abgesetzt werden.

§ 10 Nr. 9 EStG
.......
Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.


Warum sollte Nachhilfeunterricht nicht darunter fallen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Weil der Nachhilfeunterricht nicht im Sinne des Satzes 2 (=Schule) auf einen Abschluss vorbereitet

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

"Im Sinne des Satzes 2" bezieht sich doch nur auf den Abschluss.

Natürlich bereitet der Nachhilfeunterricht darauf vor, denn offenbar ist ohne ihn der Abschluss ja gefährdet. Es ist ja nicht gefordert, daß der Abschluß an dieser "anderen Einrichtung" abgelegt wird.

Man muß halt nur akzeptieren, denjenigen, der den Nachhilfeunterricht erteilt, als "Einrichtung" zu bezeichnen.



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