Hallo @ all,
unsere Tochter hat große Schwierigkeiten in Mathe, deshalb haben wir sie zur Nachhilfe angemeldet. Sind diese Kosten (76 € mtl.) von der Lohnsteuer absetzbar (außergewöhnliche Belastung, o.ä.)?
Vielen Dank.
LG-Sam
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Kosten für Nachhilfeunterricht absetzbar?
18. Dezember 2009
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Frage vom 18. Dezember 2009 | 18:45
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 3x hilfreich)
Kosten für Nachhilfeunterricht absetzbar?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. Dezember 2009 | 22:06
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
Kommt darauf an, wie weit man den Begriff "Ergänzungsschule" auslegen will.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 19. Dezember 2009 | 17:42
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Quatsch - Nachhilfe ist nicht ansetzbar! <hr size=1 noshade>
Sie soll ja auch nicht angesetzt, sondern abgesetzt werden.
§ 10 Nr. 9 EStG
.......
Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.
Warum sollte Nachhilfeunterricht nicht darunter fallen ?
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#5
Antwort vom 19. Dezember 2009 | 21:12
Von
Status: Unbeschreiblich (48408 Beiträge, 17074x hilfreich)
Weil der Nachhilfeunterricht nicht im Sinne des Satzes 2 (=Schule) auf einen Abschluss vorbereitet
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#6
Antwort vom 20. Dezember 2009 | 00:03
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
"Im Sinne des Satzes 2" bezieht sich doch nur auf den Abschluss.
Natürlich bereitet der Nachhilfeunterricht darauf vor, denn offenbar ist ohne ihn der Abschluss ja gefährdet. Es ist ja nicht gefordert, daß der Abschluß an dieser "anderen Einrichtung" abgelegt wird.
Man muß halt nur akzeptieren, denjenigen, der den Nachhilfeunterricht erteilt, als "Einrichtung" zu bezeichnen.
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