Hallo zusammen,
kann ich als Arbeitnehmer Kosten für die betriebliche Weihnachtsfeier absetzen? Im Konz und überall in Google steht nur, dass Kosten bis zu einer Höhe von 110€ je teilnehmenden Arbeitnehmer nicht als Einkommensersatzleistung versteuert werden müssen. Dass der Arbeitgeber die Kosten nicht (vollständig) übernimmt, sondern die Arbeitnehmer die Weihnachtsfeier selbst bezahlen lässt, wird scheinbar gar nicht in Betracht gezogen.
LG
Kosten für Weihnachtsfeier als Arbeitnehmer absetzen
1. Dezember 2020
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Frage vom 1. Dezember 2020 | 18:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Weihnachtsfeier als Arbeitnehmer absetzen
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 21:10
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Da die Teilnahme freiwillig ist, ist die Feier Privatvergnügen und nicht absetzbar.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 21:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa die Teilnahme freiwillig ist, ist die Feier Privatvergnügen und nicht absetzbar. :
Nun, sie steht zwar nicht expplizit in der Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitsvertrags, es ist aber davon auszugehen, dass ein unentschuldigtes Fehlen ähnlich wie ein Missachten sonstiger sozialer Gepflogenheiten (z.B. seine Kaffeetasse in die Spülmaschine räumen, morgens erst um 11 Uhr zur Arbeit erscheinen, stumm bleiben während alle anderen für ein Abteilungsmitglieg Geburtstaglied singen etc.) langfristig negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und einen selbst hat, spätestens in Form des Arbeitszeugnisses. Insofern kann man das glaube ich nicht pauschal als Privatvergnügen abtun.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 22:35
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Welche Kosten sind Ihnen denn entstanden?
Bei den Fahrtkosten zur Feierlichkeit, die dann wohl nach Corona stattfindet, kann ich ja noch folgen...
#4
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Dass der Arbeitgeber die Kosten nicht (vollständig) übernimmt, sondern die Arbeitnehmer die Weihnachtsfeier selbst bezahlen lässt, wird scheinbar gar nicht in Betracht gezogen.
Das ist richtig. Wenn sich der AN an den Kosten der Weihnachtsfeier beteiligen muss, dann ist diese Beteiligung steuerlich gesehen reines Privatvergnügen.
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