Kosten für Weihnachtsfeier als Arbeitnehmer absetzen

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
hamburgerjunge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Weihnachtsfeier als Arbeitnehmer absetzen

Hallo zusammen,

kann ich als Arbeitnehmer Kosten für die betriebliche Weihnachtsfeier absetzen? Im Konz und überall in Google steht nur, dass Kosten bis zu einer Höhe von 110€ je teilnehmenden Arbeitnehmer nicht als Einkommensersatzleistung versteuert werden müssen. Dass der Arbeitgeber die Kosten nicht (vollständig) übernimmt, sondern die Arbeitnehmer die Weihnachtsfeier selbst bezahlen lässt, wird scheinbar gar nicht in Betracht gezogen.

LG

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Da die Teilnahme freiwillig ist, ist die Feier Privatvergnügen und nicht absetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburgerjunge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da die Teilnahme freiwillig ist, ist die Feier Privatvergnügen und nicht absetzbar.


Nun, sie steht zwar nicht expplizit in der Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitsvertrags, es ist aber davon auszugehen, dass ein unentschuldigtes Fehlen ähnlich wie ein Missachten sonstiger sozialer Gepflogenheiten (z.B. seine Kaffeetasse in die Spülmaschine räumen, morgens erst um 11 Uhr zur Arbeit erscheinen, stumm bleiben während alle anderen für ein Abteilungsmitglieg Geburtstaglied singen etc.) langfristig negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und einen selbst hat, spätestens in Form des Arbeitszeugnisses. Insofern kann man das glaube ich nicht pauschal als Privatvergnügen abtun.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Welche Kosten sind Ihnen denn entstanden?

Bei den Fahrtkosten zur Feierlichkeit, die dann wohl nach Corona stattfindet, kann ich ja noch folgen...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Dass der Arbeitgeber die Kosten nicht (vollständig) übernimmt, sondern die Arbeitnehmer die Weihnachtsfeier selbst bezahlen lässt, wird scheinbar gar nicht in Betracht gezogen.


Das ist richtig. Wenn sich der AN an den Kosten der Weihnachtsfeier beteiligen muss, dann ist diese Beteiligung steuerlich gesehen reines Privatvergnügen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.212 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen